0.142.116.362

AS1AS (Stand am 10. Juni 1997)

0.142.116.362

Übersetzung2

Erklärungen

zwischen dem Schweizerischen Bundesrate und der
Königlichen Niederländischen Regierung
betreffend gegenseitige Freihaltung vom Militärdienste

Abgegeben am 4./30. August 1862

1 BS 11 706

2 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

Der Schweizerische Bundesrat
erklärt hiermit,

infolge der zwischen den sämtlichen Kantonen der Eidgenossenschaft und der Regierung des Königreichs der Niederlande durch seine Vermittlung getroffenen Übereinkunft:

Dass die niederländischen Untertanen, wenn sie kürzere oder längere Zeit in einem der Schweizerkantone wohnen, daselbst weder zu irgendeinem Militärdienste noch zu einer Ersatzleistung für diese Ausnahme angehalten werden sollen.