I.
Der Bundesrat wird ermächtigt:
- a.
- zu gegebener Zeit den Beitritt der Schweiz zu dem von der siebenten Internationalen Arbeitskonferenz beschlossenen Übereinkommen vom 5. Juni 19253 über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen zu erklären;
- b.
- mit einzelnen Staaten Sonderabkommen über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer in der Unfallentschädigung abzuschliessen.
II.
Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.