832.27

Bundesbeschluss

betreffend die Ratifikation des von der siebenten Internationalen
Arbeitskonferenz beschlossenen Übereinkommens
über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer
Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen

vom 9. Juni 1927 (Stand am 9. Juni 1927)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

in Anwendung von Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 7. Juni 19262,

beschliesst:

I.

Der Bundesrat wird ermächtigt:

a.
zu gegebener Zeit den Beitritt der Schweiz zu dem von der siebenten Inter­na­tionalen Arbeitskonferenz beschlossenen Übereinkommen vom 5. Juni 19253 über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeit­nehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen zu erklären;
b.
mit einzelnen Staaten Sonderabkommen über die Gleichbehandlung ein­hei­mischer und ausländischer Arbeitnehmer in der Unfallentschädigung abzu­schliessen.

II.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.