Die Parteien dieses Rahmenübereinkommens,
in der Erwägung der erwarteten Zunahme des weltweiten Energiebedarfs und des Beitrags, den die Entwicklung und Einführung von innovativen Technologien und Brennstoffen zur nachhaltigen Deckung des künftigen weltweiten Energiebedarfs leisten kann;
in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit vieler Länder im Bereich der Forschung und Entwicklung von modernen Kernenergiesystemen der nächsten Generation die Realisierung derartiger Systeme fördern wird;
im Wunsch, gemäss diesem Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von Kernenergiesystemen der vierten Generation (im Folgenden «Rahmenübereinkommen») die Arbeit des «Generation IV International Forum» (internationales Forum für die vierte Generation, im Folgenden «GIF») als Grundlage für die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von Kernenergiesystemen der nächsten Generation (bekannt unter der Bezeichnung «Systeme der vierten Generation») fortzusetzen;
in Anerkennung der früheren Arbeit des GIF gemäss dem Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von Kernenergiesystemen der vierten Generation, geschlossen in Washington am 28. Februar 20051 und verlängert durch das am 26. Februar 20152 in Kraft getretene Übereinkommen über die Verlängerung des Rahmenübereinkommens über die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von Kernenergiesystemen der vierten Generation (im Folgenden «GIF-Rahmenübereinkommen von 2005»), das am 28. Februar 2025 ausläuft, sowie gemäss der im Juni 2001 zur Unterzeichnung aufgelegten Charta des internationalen Forums für die vierte Generation, mit der das GIF ursprünglich geschaffen wurde, und gemäss der im Januar 2011 zur Unterzeichnung aufgelegten Charta des internationalen Forums für die vierte Generation, mit der die Zusammenarbeit im Rahmen des GIF verlängert wurde (im Folgenden «GIF‑Charta»);
in Anerkennung der Tatsache, dass die Ziele der GIF-Charta die Entwicklung von Konzepten für eines oder mehrere Systeme der vierten Generation betreffen mit der Absicht, dass diese Systeme in einer Weise zugelassen, erbaut und betrieben werden können, die dem Land, in dem sie eingeführt werden, eine verlässliche Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen gewährleistet und zugleich die Fragen in Bezug auf nukleare Sicherheit, Abfall, Proliferation und öffentliche Wahrnehmung zufriedenstellend angeht;
in Anbetracht der Bedeutung der GIF-Charta für die Schaffung des GIF und des GIF‑Rahmenübereinkommens von 2005 für die vor diesem Rahmenübereinkommen daraus entstandene Zusammenarbeit;
in Anbetracht der Tatsache, dass die Führung des GIF nach dem Inkrafttreten des GIF-Rahmenübereinkommens von 2005 in der Praxis immer gemäss dem GIF‑Rahmenübereinkommen von 2005 erfolgte;
im Wunsch, dafür zu sorgen, dass dieses Rahmenübereinkommen die einzige Führungsstruktur aller mit dem GIF verbundenen Tätigkeiten darstellt;
in der Erwägung, dass das GIF im Dezember 2002 das 2014 aktualisierte Dokument «Technology Roadmap for Generation IV Nuclear Energy Systems: Technical Roadmap Report» veröffentlicht hat, in dem die sechs (6) vielversprechendsten Systeme der vierten Generation sowie die Forschung und Entwicklung aufgeführt sind, die notwendig ist, um diese Systeme zur technischen Reife zu bringen;
in der Erwägung, dass sich die Ministerien, Departemente, Dienststellen oder anderen Stellen der Parteien des GIF-Rahmenübereinkommens von 2005 in Verbindung mit den sechs (6) vielversprechendsten Systemen der vierten Generation an Systemvereinbarungen, Projektvereinbarungen und Absichtserklärungen gemäss dem GIF-Rahmenübereinkommen von 2005 beteiligt haben;
in Anerkennung des Werts einer aus einer Strategiegruppe, einer Expertengruppe und einem Sekretariat bestehenden Führungsstruktur des GIF;
in Anbetracht der Tatsache, dass die vierte Generation folgende Systeme umfasst: gasgekühltes schnelles Reaktorsystem, bleigekühltes schnelles Reaktorsystem, Salzschmelze-Reaktorsystem, natriumgekühltes schnelles Reaktorsystem, Leichtwasser-Reaktorsystem mit überkritischen Dampfzuständen und Höchsttemperatur-Reaktorsystem;
unter Hervorhebung der zuvor in der GIF-Charta und im GIF-Rahmenübereinkommen von 2005 genannten und gemäss diesen Dokumenten durchgeführten Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung der Systeme der vierten Generation und insbesondere der folgenden Kooperationsaktivitäten:
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- Feststellung der möglichen Bereiche einer multilateralen Zusammenarbeit in Bezug auf die Systeme der vierten Generation,
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- Förderung der Zusammenarbeitsprojekte im Bereich der Forschung und Entwicklung,
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- Erstellung von Richtlinien für die Zusammenarbeit und die Berichterstattung über deren Ergebnisse,
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- Regelmässige Überprüfung der Fortschritte und Formulierung von Empfehlungen über die Ausrichtung der Zusammenarbeitsprojekte im Bereich Forschung und Entwicklung,
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- Durchführung und regelmässige Überprüfung einer Bestandsaufnahme der Bereiche, in denen Forschungsarbeiten notwendig sein könnten, und
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- Durchführung sonstiger, möglicherweise gemeinsam beschlossener Tätigkeiten, um die Erreichung der Ziele des GIF zu unterstützen;
im Wunsch, die Durchführung der Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung mit dem Ziel einer Beschleunigung der Demonstration und Einführung von Systemen der vierten Generation durch die Vertragsparteien und ihre Ministerien, Departemente, Dienststellen und anderen Stellen zusammen mit den industriellen, universitären, staatlichen und nichtstaatlichen Sektoren der internationalen Forschungsgemeinschaft zu erleichtern, um die Entwicklung der sechs (6) Systeme der vierten Generation voranzubringen; und
in Anbetracht der am 20. März 18833 in Paris geschlossenen, revidierten und ergänzten Pariser Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums;
sind wie folgt übereingekommen: