1 Gesuche um Finanzhilfe sind beim BFE einzureichen. Das BFE kann hierfür Stichtage veröffentlichen.
2 Unternehmen oder einzelne Betriebsstätten können gemeinsam ein Gesuch einreichen. Sie müssen eine Vertreterin oder einen Vertreter bezeichnen.
3 Ein Branchenverband kann ein Gesuch für ein Branchenprogramm einreichen, sofern die Massnahmen ausschliesslich in Unternehmen der Branche umgesetzt werden, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und höchstens folgenden Energieverbrauch haben:
- a.
- jährlicher Wärmeverbrauch von höchstens fünf Gigawattstunden; oder
- b.
- jährlicher Elektrizitätsverbrauch von höchstens einer halben Gigawattstunde.
4 Das Gesuch muss die folgenden Angaben enthalten:
- a.
- die Art, das Anwendungspotenzial und die Wirkungsdauer der Massnahmen;
- b.
- die Entwicklungsphase, in der sich die Massnahmen befinden;
- c.
- der Umfang der angestrebten Verminderung der Treibhausgasemissionen oder der angestrebten Negativemissionen in Tonnen CO2eq beim Unternehmen, bei der Betriebsstätte oder, wenn es sich um direkt vor- oder nachgelagerten Prozesse handelt, bei Dritten;
- d.
- das Verhältnis der Verminderung der Treibhausgasemissionen oder der erzielten Negativemissionen in Tonnen CO2eq zur Höhe der beantragten Finanzhilfe;
- e.
- das Risiko einer Verlagerung von Treibhausgasemissionen ins Ausland;
- f.
- die positiven und negativen Auswirkungen der Massnahmen auf die Umwelt im In- und Ausland und den Verbrauch natürlicher Ressourcen;
- g.
- die Höhe der beantragten Finanzhilfe;
- h.
- allfällige andere Förderungen und die Höhe der Eigenleistungen im Zusammenhang mit den Massnahmen;
- i.
- Zwischenziele bei besonders kostenintensiven Massnahmen;
- j.
- Namen und Kontaktangaben der zuständigen Personen.
5 Mit dem Gesuch ist der Fahrplan einzureichen.
6 Sollen mit den Massnahmen direkt vor- oder nachgelagerte Emissionen vermindert oder soll abgeschiedenes CO2 temporär genutzt werden, so muss das Gesuch eine Einverständniserklärung der betroffenen Dritten zur Umsetzung der Massnahmen sowie zu den Meldepflichten enthalten. Auf die Einverständniserklärung kann verzichtet werden, wenn der diesbezügliche Aufwand unverhältnismässig gross wäre, die Daten für die Meldepflichten beim Unternehmen oder der Betriebsstätte selber vorhanden sind und eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.
7 Werden mit dem Gesuch Betriebsbeiträge beantragt, so ist darzulegen, wie die Massnahmen weitergeführt werden, nachdem die Finanzhilfe endet.
8 Das BFE kann zusätzliche Informationen verlangen, soweit dies für die Beurteilung des Gesuchs notwendig ist.