Art. 1 Ziele
- 1.
- Dieses Abkommen regelt den Austausch von berechtigten Teilnehmenden
mit Wohnsitz in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im Folgenden «Schweiz») oder in den Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden «Vereinigte Staaten» ), die sich für einen begrenzten Zeitraum im anderen Land weiterbilden (im Folgenden «Schweizer Teilnehmende» bzw. «US‑Teilnehmende» und gemeinsam «Teilnehmende»), um ihre Kompetenzen und ihr Fachwissen in ihrem Studien- oder Berufsbereich zu erweitern und ihre technischen, methodischen und technologischen Kenntnisse im anderen Land zu vertiefen. - 2.
- Dieses Abkommen führt ein reziprokes Austauschprogramm ein, um die Teilnahme berechtigter jungen Berufsleuten an den Programmen der Schweiz und den Vereinigten Staaten zu fördern. Die Programme unterliegen den Gesetzen über die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern in beiden Ländern sowie über die Erteilung eines US-Nichteinwanderungsvisums (im Folgenden «Nichteinwanderungsvisum») oder einer Schweizer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung (im Folgenden «Bewilligung»).
- 3.
- Die Regierung der Vereinigten Staaten führt ein vier (4) bis achtzehn (18) Monate dauerndes Austauschprogramm (im Folgenden «US-Programm») für Praktikantinnen und Praktikanten sowie jungen Berufsleuten ein. Praktikantinnen und Praktikanten aus der Schweiz müssen derzeit in einem Fach- oder Berufsbildungsprogramm (Berufslehre) oder an einer postsekundären Bildungseinrichtung ausserhalb der Vereinigten Staaten eingeschrieben sein oder kürzlich (höchstens zwölf Monate vor Programmbeginn) eine solche Ausbildung abgeschlossen haben. Junge Berufsleute aus der Schweiz müssen in einem Fach- oder Berufsbildungsprogramm (Berufslehre) oder an einer postsekundären Bildungseinrichtung ausserhalb der Vereinigten Staaten eingeschrieben sein oder eine solche Ausbildung abgeschlossen haben und mindestens ein Jahr vorangegangene Berufserfahrung ausserhalb der Vereinigten Staaten oder fünfjährige Berufserfahrung im Bereich, in dem die Weiterbildung angestrebt wird, ausserhalb der Vereinigten Staaten verfügen.
- 4.
- Der Schweizerische Bundesrat führt ein Programm für Teilnehmende aus den Vereinigten Staaten ein (im Folgenden «Schweizer Programm»), mit dem diese auf Grundlage eines Arbeitsvertrags während vier (4) bis achtzehn (18) Monaten als junge Berufsleute in der Schweiz arbeiten können. Junge Berufsleute aus den Vereinigten Staaten müssen derzeit in einem Fach- oder Berufsbildungsprogramm (Lehre) oder an einer postsekundären Bildungseinrichtung in den Vereinigten Staaten eingeschrieben sein oder eine solche Ausbildung abgeschlossen haben.
- 5.
- Dieses Abkommen begründet keine Verpflichtung in Bezug auf eine bestimmte Anzahl Teilnehmende pro Jahr und bietet keine Gewähr für die Erteilung von Nichteinwanderungsvisa oder Bewilligungen. Dieses Abkommen begründet keine Verpflichtung Mittel zur Verfügung zu stellen, und die Aktivitäten der Parteien im Rahmen dieses Abkommens bestimmen sich nach der Verfügbarkeit entsprechender Mittel.