Die Schweizerische Eidgenossenschaft,
vertreten durch Dr. Martina Hirayama, Staatssekretärin und Direktorin des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Bern, Schweiz,
(nachfolgend die «Schweizerische Eidgenossenschaft»)
und
das Institut Max von Laue-Paul Langevin, ILL,
eine nach französischem Zivilgesetz gegründete Gesellschaft (société civile) mit Sitz an der 71 avenue des Martyrs, 38000 Grenoble, Frankreich, eingetragen im Handelsregister mit der Identifikationsnummer 779 555 887 RCS Grenoble, vertreten durch seinen Direktor Dr. Ken Andersen
und seinen Leiter der Administration Martin Walter,
(nachfolgend das «ILL»),
zusammenfassend als die «Vertragsparteien» bezeichnet, haben sich,
in Anerkennung der erfolgreichen Beteiligung der Schweizer Neutronenstreuungsgemeinschaft am wissenschaftlichen Leben des ILL seit 1988 und im Bestreben, die Möglichkeiten für Schweizer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich der Neutronenstreuung am Hochflussreaktor in Grenoble weiterzuentwickeln,
mit der Erklärung, dass die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem ILL nur friedliche Ziele verfolgt,
in Anbetracht der Tatsache, dass das ILL eine nicht-gewinnorientierte Organisation ist,
in Anbetracht der erfolgreichen Zusammenarbeit und der von der Schweiz seit 1988 geleisteten Beiträge sowie der erfolgreichen Anwendung des am 31. Dezember 2023 ausgelaufenen Abkommens vom 1. Januar 2019 über die wissenschaftliche Mitgliedschaft zwischen der Schweiz und dem ILL,
in Anbetracht der Tatsache, dass das ILL ein Betriebsprogramm bestehend aus 110 Tagen Reaktorbetrieb im Jahr 2024 und 160 Tagen in den Folgejahren anstrebt,
im Wunsch, die Beteiligung für mindestens weitere fünf und gegebenenfalls bis zu zehn Jahre zu verlängern,
in Anerkennung der beidseitigen diesbezüglichen Ermächtigung über ein Abkommen geeinigt,
das wie folgt geregelt ist: