Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Polydesignerinnen 3D und Polydesigner 3D mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie entwickeln mittels kreativer und innovativer Ideenfindung 3D-Gestaltungskonzepte, die sie visualisieren und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern anpreisen.
- b.
- Sie planen und koordinieren den Prozess von 3D-Gestaltungsprojekten, kommunizieren mit verschiedenen Fachpersonen, berechnen die Kosten für 3D-Gestaltungsaufträge, zeichnen Pläne für die Produktion und Montage von Gestaltungselementen und beschaffen Materialien.
- c.
- Sie stellen Gestaltungselemente aus unterschiedlichsten Materialien her und inszenieren Räume, indem sie diese nach einem 3D-Gestaltungskonzept bestücken, verschiedene Flächen wie Wände und Böden bearbeiten und Gestaltungselemente montieren.
- d.
- Sie präsentieren und stylen Produkte, Dienstleistungen und Marken verkaufsfördernd; Ausstellungsobjekte inszenieren sie in den dafür vorbereiteten Räumen.
2 Innerhalb des Berufs der Polydesignerin 3D und des Polydesigners 3D EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Kreation;
- b.
- Realisation;
- c.
- Styling.
3 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.