Art. 1 Inkraftsetzung der Rheinschiffspersonalverordnung
Die Rheinschiffspersonalverordnung wird in der von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt am 8. Dezember 20222 beschlossenen Fassung auf der Rheinstrecke von der schweizerischen Landesgrenze bis zur Mittleren Rheinbrücke in Basel auf den 1. April 2023 in Kraft gesetzt.
2 Der Inhalt dieser Verordnung wird in der AS und in der SR nur durch Verweis veröffentlicht. Er kann beim Bundesamt für Verkehr, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen kostenlos eingesehen oder im Internet abgerufen werden unter www.bav.admin.ch > Rechtliches > Weitere Rechtsgrundlagen und Vorschriften > Internationale Vereinbarungen > Rheinschiffspersonalverordnung oder unter www.ccr-zkr.org > Dokumente > ZKR Verordnungen > Rheinschiffspersonalverordnung (in deutscher und französischer Sprache).