Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Fachfrauen und Fachmänner Hotellerie-Hauswirtschaft mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie betreuen Gäste, Kundinnen und Kunden in Beherbergungsbetrieben und in Organisationen des Gesundheitswesens oder in anderen Unternehmungen und sorgen für deren Wohlbefinden.
- b.
- Sie wirken im Verpflegungsbereich und beim Empfang von Gästen, Kundinnen und Kunden mit.
- c.
- Sie führen Arbeiten und Aufgaben in der Reinigung und im Unterhalt des Betriebs, in der Wäscheversorgung, in der Organisation und in der Logistik aus.
- d.
- Sie verstehen sich als Dienstleistende, handeln gäste- und kundenorientiert und sind in der Lage, in einer zweiten Landessprache oder auf Englisch zu kommunizieren.
- e.
- Sie berücksichtigen betriebswirtschaftliche Anforderungen an ihre Arbeiten, arbeiten weitgehend selbständig und in Teams.
- f.
- Sie wenden die Grundsätze von Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an.
2 Innerhalb des Berufs der Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft und des Fachmanns Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Hotellerie;
- b.
- Hauswirtschaft.
3 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.