Art. 1 Berufsbild
Praktikerinnen und Praktiker Hotellerie-Hauswirtschaft mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie betreuen Gäste, Kundinnen und Kunden in Beherbergungsbetrieben und in Organisationen des Gesundheitswesens oder in anderen Unternehmungen.
- b.
- Sie wirken im Verpflegungsbereich und beim Empfang von Gästen, Kundinnen und Kunden mit.
- c.
- Sie führen Arbeiten und Aufgaben in der Reinigung und im Unterhalt des Betriebs, in der Wäscheversorgung und in der Organisation aus.
- d.
- Sie arbeiten häufig in Teams und handeln gäste- und kundenorientiert.
- e.
- Sie wenden die Grundsätze von Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an.