Art. 1 Berufsbild
Floristinnen und Floristen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie verbinden in ihrem Beruf Handwerk und Gestaltung; ihre floristischen Gestaltungen und Dienstleistungen realisieren sie für eine vielfältige Privat- und Geschäftskundschaft; sie denken und handeln kundenorientiert und übernehmen Verantwortung für die ihnen zugeteilten Aufträge.
- b.
- Sie gestalten Sträusse, Gefässfüllungen und weitere floristische Gestaltungen für den täglichen Verkauf sowie für festliche Anlässe und Trauerfeiern; sie setzen ihre handwerklichen und gestalterischen Fähigkeiten ein, sind kreativ und innovativ.
- c.
- Sie beraten Kundinnen und Kunden zu einfachen floristischen Gestaltungen und zur Schnittblumen- und Pflanzenpflege und empfehlen ergänzende Produkte; im Kontakt mit Kundinnen und Kunden kommunizieren sie respektvoll, situations- und adressatengerecht.
- d.
- Sie lagern und pflegen Pflanzen und geschnittene Werkstoffe sachgerecht, kontrollieren die Qualität und bereiten diese für den Verkauf vor; sie platzieren die Produkte verkaufsfördernd und achten auf ein stimmungsvolles Gesamtbild.
- e.
- Sie nehmen Aufträge entgegen, berechnen Verkaufspreise, betreuen das Lager und wickeln Verkäufe ab.
- f.
- Sie achten auf die Vorschriften zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz und verwenden ihre Produkte, Werkstoffe und Hilfsmittel verantwortungsvoll; sie entwickeln ein Bewusstsein für möglichst saisonale, regionale, ökologisch und fair produzierte Blumen und Pflanzen und setzen diese, wenn immer möglich, in ihren floristischen Gestaltungen ein.