Art. 1 Berufsbild
Coiffeusen und Coiffeure mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Angestellte in Coiffeurbetrieben und betreuen Kundinnen und Kunden jeden Alters und Geschlechts; bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen in enger Zusammenarbeit mit ihren Vorgesetzten und dem Team zeigen sie eine kundenorientierte Grundhaltung, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
- b.
- Sie begleiten die Kundinnen und Kunden während ihrer Anwesenheit im Coiffeurbetrieb und sorgen für ihr Wohlbefinden; dabei kommunizieren sie offen, freundlich und respektvoll, mit Diversitätsbewusstsein und Einfühlungsvermögen.
- c.
- Sie behandeln und pflegen Kopfhaut und Haare der Kundinnen und Kunden; nach Absprache mit der verantwortlichen Fachperson nehmen sie selbstständig temporäre und dauerhafte Farbveränderungen vor, schneiden die Haare unter Anwendung der Grundtechniken, formen die Haare und frisieren sie.
- d.
- Sie sorgen zusammen mit dem Team für eine saubere und gepflegte Arbeitsumgebung und eine angenehme Atmosphäre im Betrieb; sie bereiten den Arbeitsplatz vor und reinigen und pflegen diesen nach jeder Behandlung unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und des Umweltschutzes.
- e.
- Unter Einhaltung der Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes schützen sie sich selbst und die Kundinnen und Kunden; zudem sorgen sie für einen ökologischen und ökonomischen Umgang mit den Ressourcen im Betrieb.
- f.
- Sie setzen ihr künstlerisches Gespür ein, halten sich über aktuelle Trends auf dem Laufenden und bringen Ideen ein.