Art. 1 Berufsbild
Küchenangestellte EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie lagern die angelieferten Lebensmittel gemäss den betrieblichen Vorgaben und bereiten einfachere Speisen und Gerichte nach Arbeitsanweisung und Rezept zu; sie übernehmen selbstständig einen Teilbereich von Arbeitsprozessen.
- b.
- Sie berücksichtigen bei allen Tätigkeiten entlang der Wertschöpfungskette die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben in den Bereichen Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz.
- c.
- Sie tauschen sich innerhalb des Küchenteams für die Auftragserfüllung aus; bei der Produktion von Speisen beachten sie die Eigenschaften und die Charakteristik der Rohprodukte und vermeiden deren Verschwendung.
- d.
- Sie gestalten ihren eigenen Auftritt und kommunizieren mit Mitarbeitenden, Gästen sowie Lieferantinnen und Lieferanten; sie nutzen die Kommunikationsmittel für die Beschaffung und den Austausch von Informationen.