Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Netzelektrikerinnen und Netzelektriker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind zuständig für den Bau sowie die Instandhaltung von:
- 1.
- Hoch- und Niederspannungskabelanlagen,
- 2.
- Transformatorenstationen,
- 3.
- Freileitungsanlagen,
- 4.
- öffentlichen Beleuchtungsanlagen,
- 5.
- Telekommunikations- und Datenkabelanlagen,
- 6.
- Fahrleitungsanlagen für Bahn, Strassenbahn und Trolleybus.
- b.
- Sie arbeiten grundsätzlich im Team und sind bereit, Arbeiten unter zeitlicher und physischer Belastung im Freien, bei jeder Witterung, in der Nacht, in der Höhe, bei laufendem Betrieb sowie unter Spannung auszuführen.
- c.
- Sie arbeiten pflichtbewusst und zuverlässig und verfügen über ein sehr hohes Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein, um Gefährdungen der eigenen Person, der Teamkolleginnen und -kollegen oder von Drittpersonen konsequent auszuschliessen.
- d.
- Sie erledigen administrative Aufgaben wie die Bearbeitung der technischen Dokumentationen und die Rapportierung der ausgeführten Arbeiten.
2 Innerhalb des Berufs der Netzelektrikerin und des Netzelektrikers auf Stufe EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Energie;
- b.
- Telekommunikation;
- c.
- Fahrleitungen.
3 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.