Bst. | + 1 % | + 2 % | + 3 % | Beispiele |
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a. Aufwertung von Kleingewässern | isolierte Revitalisierungen | lokale Revitalisierungen oder isolierte Ausdolungen | ausgedehnte Revitalisierungen oder lokale Ausdolungen | Revitalisierungen: ökologische Aufwertung begradigter Bäche |
b. Bodenschutz oder Qualitätssicherung von Fruchtfolgeflächen | betroffene Fläche: 10–33 % des Perimeters | betroffene Fläche: 34–66 % des Perimeters | betroffene Fläche: 67–100 % des Perimeters | Anpassung Bewirtschaftungsmassnahmen, Hecken, Grünstreifen, Umsetzung Generelles Entwässerungsprojekt (GEP) usw. oder: Massnahmen zur Qualitätssicherung von Fruchtfolgeflächen (FFF) (z. B. Erneuerung von Drainagen in FFF, Wiederherstellung von FFF, Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit) |
c. Besondere ökologische Massnahmen | lokale fixe* Öko-Elemente | ausgedehnte fixe* Öko-Elemente | ausgedehnte fixe* Öko-Elemente mit Vernetzung | Anlage / Sicherung von Biotopen, Habitaten, Hochstammobstbäumen, Feldbäumen oder Trockenmauern, Realisierung abgestufter Waldränder ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche usw. |
d. Kulturlandschaften oder Bauten mit kulturhistorischer Bedeutung | Erhaltung und isolierte Aufwertung von charakteristischen Landschaftselementen | kleinere Wiederherstellung kultureller Bauten oder lokale Aufwertung von charakteristischen Landschaftselementen | grössere Wiederherstellung kultureller Bauten oder ausgedehnte Aufwertung von charakteristischen Landschaftselementen | Landschaftsprägende und erhaltungswürdige Bauten, historische Wege, Terrassenlandschaften, Heckenlandschaften, Kastanienhaine, Wald-Weiden, Gebiete des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler usw. |
e. Produktion von erneuerbarer Energie | Deckung > 50 % des Strom- oder Wärmebedarfs der Landwirtschaft im Perimeter | Deckung > 75 % des Strom- oder Wärmebedarfs der Landwirtschaft im Perimeter | Deckung > 100 % des Strom- oder Wärmebedarfs der Landwirtschaft im Perimeter | Strom aus Anlagen wie Sonnenkollektoren, Wasserkraftwerken, Windenergie, Biogasanlagen, Wärme aus Holzheizanlagen usw. Unterstützung der Anlagekosten gemäss den Art. 106 Abs. 1 Bst. c, Abs. 2 Bst. d und 107 Abs. 1 Bst. b LwG |
f. Einsatz ressourcenschonender Technologien | betroffene Fläche: 10–33 % des Perimeters | betroffene Fläche: 34–66 % des Perimeters | betroffene Fläche: 67–100 % des Perimeters | Ressourcenschonende Technologien mit energie- oder wassersparender Technik, z. B. Tröpfchenbewässerung, Solarpumpe, bedarfsgesteuerte Anlage |