Art. 1 Berufsbild
Isolierspenglerinnen und Isolierspengler auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie stellen an gebäudetechnischen und industriellen Anlagen Dämmsysteme her in den Bereichen Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz und montieren sie.
- b.
- Sie interpretieren Aufträge und planen ihre Arbeiten zielorientiert und effizient.
- c.
- Sie zeichnen sich aus durch ausgeprägtes technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, räumliches Vorstellungsvermögen, Selbstständigkeit und Teamorientierung; sie arbeiten sorgfältig und stellen damit eine hohe Qualität ihrer Arbeiten sicher.
- d.
- Sie arbeiten nachhaltig; dazu setzen sie bei ihren Arbeiten die Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, des Brandschutzes und des Umweltschutzes mit den geeigneten Massnahmen pflichtbewusst und selbstständig um.