Art. 1 Berufsbild und Fachrichtungen
1 Laborantinnen und Laboranten auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie arbeiten in Laboratorien der Forschung, Entwicklung, Produktion, Kontrolle, Anwendungstechnik oder Diagnostik.
- b.
- Sie planen Versuche und Arbeitsabläufe, bereiten diese vor und führen sie durch.
- c.
- Sie bereiten Daten auf, passen Methoden, Prozesse und Produkte an und arbeiten bei deren Weiterentwicklung mit.
- d.
- Sie erfassen neue und komplexe Problemstellungen und setzen adäquate Lösungen praktisch um; sie setzen sich mit den neusten Entwicklungen in den Bereichen der Versuchsdurchführung, der Digitalisierung und der Automatisierung auseinander, nutzen digitale Hilfsmittel gezielt in den verschiedenen Arbeitssituationen und arbeiten sich rasch in neue Aufgaben ein.
- e.
- Sie sind für die effiziente und sichere Organisation im Labor verantwortlich; sie halten sich exakt an die Arbeits- und Sicherheitsvorschriften und erkennen Fehlerquellen oder Optimierungsmöglichkeiten.
- f.
- Sie arbeiten in Teams und häufig in einem internationalen Umfeld; sie kommunizieren mit den verschiedenen Anspruchsgruppen adressatengerecht und setzen ihre Sprachkennnisse, namentlich für die Recherche sowie die Auswertung und Präsentation von Ergebnissen in der Fachsprache ein.
2 Innerhalb des Berufs der Laborantin und des Laboranten auf Stufe EFZ gibt es die folgenden Fachrichtungen:
- a.
- Biologie;
- b.
- Chemie;
- c.
- Textil;
- d.
- Farbe und Lack.
3 Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.