Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Fachleute Betriebsunterhalt auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie arbeiten in öffentlichen Verwaltungen, Werkhöfen, Schulen, militärischen Einrichtungen, Spitälern, Pflegeinstitutionen, Sport- oder Freizeitanlagen, bei Kunsteisbahnen, in Badeanstalten oder privaten Betrieben oder bei Anbietern von Betriebsunterhaltsarbeiten.
- b.
- Sie warten, kontrollieren, unterhalten und reinigen die Infrastruktur in und an Gebäuden sowie Anlagen und führen die Grünpflege im Innen- und Aussenbereich durch.
- c.
- Sie verwenden verschiedene Fahrzeuge, Kleingeräte und Werkzeuge und planen diese im Rahmen der Vorbereitung der Betriebsunterhaltsarbeiten ein.
- d.
- Sie arbeiten mit beim Aufbau der Infrastruktur für Anlässe und Veranstaltungen, sei es im Team oder selbstständig.
- e.
- Sie lagern und entsorgen Werkstoffe und Abfälle umweltgerecht.
- f.
- Sie arbeiten dienstleistungsorientiert und berücksichtigen bei all ihren Arbeiten die Vorschriften in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gesundheit, Ökologie und Hygiene.
2 Innerhalb des Berufs der Fachfrau Betriebsunterhalt und des Fachmanns Betriebsunterhalt auf Stufe EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Hausdienst;
- b.
- Werkdienst;
- c.
- Sportanlagen.
3 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.