Art. 1 Berufsbild
Unterhaltspraktikerinnen und Unterhaltspraktiker auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie arbeiten dienstleistungsorientiert in öffentlichen Verwaltungen, Werkhöfen, Schulen, militärischen Einrichtungen, Spitälern, Pflegeinstitutionen, Sport- oder Freizeitanlagen, bei Kunsteisbahnen, in Badeanstalten oder privaten Betrieben oder bei Anbietern von Betriebsunterhaltsarbeiten.
- b.
- Sie reinigen die zu bewirtschaftende Anlage und deren Infrastruktur.
- c.
- Sie führen den einfachen Unterhalt und Kleinreparaturen der Aussen- und Innenanlagen durch und pflegen die Grünflächen.
- d.
- Sie verwenden verschiedene Fahrzeuge, Kleingeräte und Werkzeuge, die sie beim Abschluss der Arbeiten fachgerecht warten und einlagern.
- e.
- Sie helfen mit bei der Errichtung der Infrastruktur bei Anlässen und Veranstaltungen.
- f.
- Sie lagern und entsorgen Werkstoffe und Abfälle umweltgerecht und berücksichtigen bei all ihren Arbeiten die Vorschriften in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gesundheit, Ökologie und Hygiene.