916.341.22
Verordnung des BLW
über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren
der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf-
und Ziegengattung
(EKV-BLW)
vom 30. November 2021 (Stand am 1. Januar 2025)
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW),
gestützt auf Artikel 5 der Schlachtviehverordnung vom 26. November 20031,
verordnet:
Die Qualität der lebenden und geschlachteten Tiere der Rindviehgattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 1 eingestuft werden.
Die Qualität der geschlachteten Tiere der Schweinegattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 2 eingestuft werden.
Die Qualität der geschlachteten Tiere der Pferdegattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 3 eingestuft werden.
Die Qualität der lebenden und geschlachteten Tiere der Schafgattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 4 eingestuft werden.
Die Qualität der geschlachteten Tiere der Ziegengattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 5 eingestuft werden.
1 Die Handelsklasse wird aufgrund der Fleischigkeit und des Fettgewebes bestimmt.
2 Bei Tieren der Schweinegattung und bei Gitzi ist nur die Fleischigkeit massgebend.
1 Die Einstufung der Qualität geschlachteter Tiere ausser den geschlachteten Tieren der Schweinegattung erfolgt visuell.
2 Die Qualität geschlachteter Tiere der Rindviehgattung kann auch mit einem Klassifizierungsgerät nach Anhang 1 Ziffer 3 eingestuft werden.
3 Die Qualität geschlachteter Tiere der Schweinegattung muss mit einem Klassifizierungsgerät nach Anhang 2 Ziffer 3 oder 4 eingestuft werden.
1 Das BLW nimmt ein Klassifizierungsgerät in Anhang 1 Ziffer 3 auf, wenn es nach Anhang 6 zugelassen worden ist.
2 Es nimmt ein Klassifizierungsgerät in Anhang 2 Ziffer 3 oder 4 auf, wenn es nach Anhang 7 zugelassen worden ist.
1 Die zugelassenen Klassifizierungsgeräte nach den Anhängen 1 und 2 dürfen ausschliesslich von Sachverständigen der Organisation, die das BLW gestützt auf Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a der Schlachtviehverordnung vom 26. November 2003 mit der Qualitätseinstufung beauftragt hat (beauftragte Organisation), bedient werden.
2 Zugelassene Klassifizierungsgeräte dürfen ausschliesslich am Standort oder für Tiergattungen eingesetzt werden, für die sie das Zulassungsverfahren durchlaufen haben.
3 An zugelassenen Klassifizierungsgeräten dürfen keine technischen Veränderungen vorgenommen werden.
Die zugelassenen Klassifizierungsgeräte nach den Anhängen 1 Ziffer 3 und 2 Ziffer 4 müssen von Sachverständigen der beauftragten Organisation periodisch überwacht werden.
Zugelassene Klassifizierungsgeräte, die von der beauftragten Organisation im Rahmen der periodischen Überwachung bemängelt werden, dürfen bis zur Behebung des Mangels nicht für die Qualitätseinstufung eingesetzt werden.
Die folgenden Erlasse werden aufgehoben:
- 1.
- Verordnung des BLW vom 23. September 19992 über die Qualitätseinstufung von geschlachteten Tieren der Schweinegattung;
- 2.
- Verordnung des BLW vom 23. September 19993 über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
(Art. 1, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 10)
Lebendtiere und Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlacht- und Masttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.
Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Schlacht- und Masttierkategorien eingeteilt:
Kategorie | Abkürzung |
---|
Kälber bis 240 Tage | KV |
Jungvieh bis 300 Tage, wenn für Weitermast verwendet; die Einteilung in diese Kategorie darf nur auf überwachten öffentlichen Märkten vorgenommen werden. | JB |
Stier (Muni) 241–540 Tage | MT |
Stier (Muni) älter als 540 Tage und Ochsen älter als 730 Tage | MA |
Ochsen 241–730 Tage | OB |
Rinder 241–900 Tage, nicht gekalbt | RG |
Kühe und Rinder älter als 900 Tage sowie gekalbte Rinder bis 900 Tage | VK |
- a.
- Für die Bestimmung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien, das heisst Stotzen, Nierstück, Rücken und Schulter, gemäss folgender Tabelle massgebend. Bei der Lebendvieheinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
Fleischigkeitsklassen | Profile | Beschreibung |
---|
- C
- sehr vollfleischig
| sehr konvex | - –
- Stotzen: betont breit, tiefe Behosung
- –
- Nierstück/Rücken: ausgesprochen breit und voll
- –
- Schulter: stark ausgeprägt
|
- H
- vollfleischig
| konvex | - –
- Stotzen: breit, tiefe Behosung
- –
- Nierstück/Rücken: breit und voll
- –
- Schulter: ausgeprägt
|
- T
- mittelfleischig
| geradlinig | - –
- Stotzen: gut entwickelt, ziemlich breit
- –
- Nierstück/Rücken: mittelmässig breit
- –
- Schulter: gut entwickelt
|
- A
- leerfleischig
| konkav | - –
- Stotzen: mässig entwickelt, schmal, eingefallen
- –
- Nierstück/Rücken: mässig entwickelt bis schmal
- –
- Schulter: flach
|
- X
- sehr leerfleischig
| sehr konkav | - –
- Stotzen: schwach entwickelt, sehr schmal, stark eingefallen, fleischleer
- –
- Nierstück/Rücken: schmal, dünn, spitzer Widerrist
- –
- Schulter: flach, eingefallen
|
- b.
- Innerhalb der Fleischigkeitsklasse T gibt es zusätzlich die folgende Differenzierung:
- T–
- leer- bis mittelfleischig
- Die Anforderungen für T sind nur teilweise erfüllt
- (Einstufung zwischen A und T).
- T+
- mittel- bis vollfleischig
- Es sind teilweise auch die Anforderungen für H erfüllt
- (Einstufung zwischen T und H).
- c.
- Innerhalb der Fleischigkeitsklasse X gibt es zusätzlich die folgende Differenzierung, wobei die Fleischigkeit von 1X zu 3X abnimmt:
- X
- 1X
- 2X
- 3X
Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettansatz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie bei Schlachtkörpern die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt. Bei der Lebendvieheinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
Fettgewebeklassen | Beschreibung |
---|
- 1
- ungedeckt
| keine Fettabdeckung; Griffe nicht ausgebildet; kein sichtbares Fett auf den Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett |
- 2
- teilweise gedeckt
| leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; alle Griffe leicht spürbar ausgebildet; teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 3
- gleichmässig gedeckt
| mittlere, gleichmässige Fettabdeckung, Muskulatur generell abgedeckt; alle Griffe spürbar ausgebildet, kernig; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 4
- stark gedeckt
| betont ausgeprägte Fettabdeckung, Fettauf- und einlagerungen übermässig; Griffe stark ausgebildet; deutlich sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 5
- überfett
| Fettabdeckung generell stark übermässig, wulstartige Fettgebilde; alle Griffe sehr stark ausgebildet; übermässig sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 3.1.1
- Erfolgt die Einstufung der Schlachtkörper von Tieren der Rindviehgattung mit einem Klassifizierungsgerät, so erfolgt sie mit dem Gerät «BCC-3TM».
- 3.1.2
- Sachverständige der beauftragten Organisation überwachen, ob das Gerät ein gültiges Klassifizierungsergebnis nach Anhang 1 Ziffer 2 ausgibt. Gibt das Gerät kein gültiges Klassifizierungsergebnis aus, ermitteln die Sachverständigen der beauftragten Organisation das Ergebnis am betroffenen Schlachtkörper von Tieren der Rindviehgattung visuell und geben das Ergebnis in das Erfassungssystem des Schlachtbetriebs ein.
- 3.1.3
- Ein von Sachverständigen der beauftragten Organisation visuell ermitteltes Klassifizierungsergebnis nach vorangehender Ziffer 3.1.2 geht dem vom Gerät ermittelten Ergebnis vor.
- 3.1.4
- Bei einem vorübergehenden Ausfall des Geräts BCC-3TM stellt die beauftragte Organisation in Zusammenarbeit mit dem Schlachtbetrieb unmittelbar die visuelle Einschätzung der Schlachtkörper von Tieren der Rindviehgattung sicher.
(Art. 2, 7 Abs. 3, 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 und 10)
Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem mit einem der Klassifizierungsgeräte nach den Ziffern 3 und 4 der Magerfleischanteil (MFA) mit den entsprechenden Schätzverfahren ermittelt wird.
- 2.1
- Die Fleischigkeit wird anhand des MFA bestimmt.
- 2.2
- Als MFA gilt das Verhältnis zwischen dem ermittelten Gewicht aller quergestreiften roten Muskeln, soweit diese mit dem Messer erfassbar sind, und dem Gewicht des Schlachtkörpers.
- 3.1.1
- Erfolgt die Einstufung von Schweineschlachtkörpern mit einem mobilen Klassifizierungsgerät, so erfolgt sie mit dem Gerät «Fat-O-Meater II» (FOM II).
- 3.1.2
- Die Messpistole hat einen Sondendurchmesser von 6 mm. Der Messbereich liegt zwischen 5 und 125 mm. Die Messwerte werden im Gerät in Schätzwerte für den Magerfleischanteil umgesetzt.
- 3.1.3
- Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel berechnet:
- ŷ =
- 64.01197 + 0.08170 x1 – 0.76092 x2
- dabei sind:
- ŷ =
- der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers,
- x1
- die Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x2 gemessen,
- x2 =
- die Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängenden, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe gemessen.
- 3.1.4
- Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg Schlachtgewicht.
- 3.2.1
- Sofern jährlich weniger als 2000 Schlachteinheiten Schweine geschlachtet werden, kann die Einstufung von Schweineschlachtkörpern mit den Geräten «Schieblehre» oder «Schablone» nach dem «Zwei-Punkte-Messverfahren» (ZP) erfolgen.
- 3.2.2
- Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel berechnet:
- ŷ =
- 59.88941 + 0.08982 x1 – 0.51068 x2
- dabei sind:
- ŷ =
- der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers,
- x1
- die Stärke des Lendenmuskels in mm, gemessen an der hängenden, warmen Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlachtkörpers als kürzeste Verbindung des vorderen (cranialen) Endes des Musculus glutaeus medius zur oberen (dorsalen) Kante des Wirbelkanals,
- x2 =
- die Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, gemessen an der hängenden, warmen Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlachtkörpers an der dünnsten Stelle über dem Musculus glutaeus medius.
- 3.2.3
- Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg Schlachtgewicht.
- 4.1.1
- Erfolgt die Einstufung von Schlachtkörpern von Tieren der Schweinegattung mit einem standortgebundenen Klassifizierungsgerät, so erfolgt sie mit dem Gerät «Fully Automatic Ultrasonic Carcase Grading Version 3» (AUTOFOM III).
- 4.1.2
- Das Gerät ist mit 16 Ultraschallwandlern mit 2 MHz (Frontmatec, K2KG – 440004) und einem Abstand von 25 mm zwischen den einzelnen Wandlern ausgestattet.
- 4.1.3
- Die Ultraschalldaten beziehen sich auf die Erfassung des gesamten zu beurteilenden Schlachtkörpers und betreffen Speck- und Muskeldicken. Die übrigen Parameter sind mit den oben genannten Parametern verbunden. Die Messwerte werden über einen Zentralrechner in Schätzwerte für den Magerfleischanteil umgesetzt.
- 4.1.4
- Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand der folgenden Formel berechnet:
- ŷ =
- 75.42808 – 0.29192 R2P2 – 0.20117 R2P13 + 0.08209 R3P5
- dabei sind:
- ŷ =
- der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers,
- R2P2, R2P13 und R3P5 =
- ausgegebene Variablen, die auf der Grundlage der Erfassung der einzelnen Messstellen berechnet sind.
- 4.1.5
- Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg Schlachtgewicht.
(Art. 3)
Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlachttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.
Die Schlachttiere werden unter Berücksichtigung des Alters in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie | Alter | Abkürzung |
Saugfohlen | bis und mit dem 12. Monat | FP |
Jungpferde | ab dem 13. bis und mit dem 29. Monat | JC |
Schlachtpferde | ab dem 30. Monat | PC |
Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien, das heisst Stotzen, Nierstück, Rücken und Schulter, gemäss folgender Tabelle massgebend.
Fleischigkeitsklassen | Profile | Beschreibung |
---|
- C
- sehr vollfleischig
| sehr konvex | - –
- Stotzen: betont breit und voll
- –
- Nierstück/Rücken: ausgeprägt breit
und voll - –
- Schulter: stark ausgeprägt
|
- H
- vollfleischig
| konvex | - –
- Stotzen: breit und voll
- –
- Nierstück/Rücken: breit und voll
- –
- Schulter: ausgeprägt
|
- T
- mittelfleischig
| geradlinig | - –
- Stotzen: gut entwickelt, ziemlich breit
- –
- Nierstück/Rücken: mittelmässig breit
- –
- Schulter: gut entwickelt
|
- A
- leerfleischig
| konkav | - –
- Stotzen: mässig entwickelt, eher schmal
- –
- Nierstück/Rücken: mässig entwickelt bis schmal
- –
- Schulter: flach
|
- X
- sehr leerfleischig
| sehr konkav | - –
- Stotzen: schwach entwickelt, schmal, fleischleer
- –
- Nierstück/Rücken: schmal, dünn, spitzer Widerrist
- –
- Schulter: flach, eingefallen
|
Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettansatz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett und die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt.
Fettgewebeklassen | Beschreibung |
- 1
- ungedeckt
| keine Fettabdeckung; kein sichtbares Fett auf den Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett |
- 2
- teilweise gedeckt
| leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 3
- gleichmässig gedeckt
| mittlere, gleichmässige Fettabdeckung, Muskulatur generell abgedeckt; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 4
- stark gedeckt
| betont ausgeprägte Fettabdeckung; deutlich sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 5
- überfett
| Fettabdeckung übermässig, wulstartige Fettgebilde; übermässig sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
(Art. 4)
Lebendtiere und Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlacht- und Masttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.
Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie | Abkürzung |
---|
Lämmer bis 420 Tage | LA |
Schafe älter als 420 Tage | SM |
Weidelämmer, wenn für Weitermast verwendet; die Einteilung in diese Kategorie darf nur auf überwachten öffentlichen Märkten vorgenommen werden. | WP |
Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien, das heisst Gigot, Nierstück, Rücken und Schulter, gemäss folgender Tabelle massgebend. Bei der Lebendtiereinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
Fleischigkeitsklassen | Profile | Beschreibung |
---|
- C
- sehr vollfleischig
| sehr konvex | - –
- Gigot: sehr breit, tief angesetzt, stark
gewölbt - –
- Nierstück/Rücken: betont breit und voll
- –
- Schulter: stark ausgeprägt
|
- H
- vollfleischig
| konvex | - –
- Gigot: breit, tief angesetzt, gewölbt
- –
- Nierstück/Rücken: breit und voll
- –
- Schulter: ausgeprägt
|
- T
- mittelfleischig
| geradlinig | - –
- Gigot: gut entwickelt, ziemlich breit
- –
- Nierstück/Rücken: mittelmässig breit
- –
- Schulter: gut entwickelt
|
- A
- leerfleischig
| konkav | - –
- Gigot: mässig entwickelt, schmal und eingefallen
- –
- Nierstück/Rücken: schmal und dünn
- –
- Schulter: flach
|
- X
- sehr leerfleischig
| sehr konkav | - –
- Gigot: schwach entwickelt, sehr schmal und eingefallen
- –
- Nierstück/Rücken: sehr schmal und dünn
- –
- Schulter: flach, eingefallen
|
Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettansatz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie bei Schlachtkörpern die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt. Bei der Lebendtiereinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
Fettgewebeklassen | Beschreibung |
- 1
- ungedeckt
| keine Fettabdeckung; Griffe nicht ausgebildet; kein sichtbares Fett auf den Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett |
- 2
- teilweise gedeckt
| leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; Griffe leicht ausgebildet; teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 3
- gleichmässig gedeckt
| mittlere Fettabdeckung, Muskulatur generell leicht bis mittel abgedeckt; alle Griffe spürbar ausgebildet; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 4
- stark gedeckt
| ausgeprägte Fettabdeckung, Muskulatur stark abgedeckt; Griffe stark ausgebildet; deutlich sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 5
- überfett
| übermässige Fettabdeckung; Griffe zu stark ausgebildet; übermässig sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
(Art. 5)
Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlachttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.
Die Schlachttiere werden unter Berücksichtigung des Alters in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie | Abkürzung |
Gitzi | GI |
Ziegen | ZC |
Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien, das heisst Schlegel sowie Nierstück und Rücken, gemäss folgender Tabelle massgebend.
Fleischigkeitsklassen | Profile | Beschreibung |
---|
- C
- sehr vollfleischig
| sehr konvex | - –
- Schlegel; sehr breit, tief angesetzt, stark gewölbt
- –
- Nierstück/Rücken: betont breit und voll
|
- H
- vollfleischig
| konvex | - –
- Schlegel: breit, tief angesetzt, gewölbt
- –
- Nierstück/Rücken: breit und voll
|
- T
- mittelfleischig
| geradlinig | - –
- Schlegel: gut entwickelt, ziemlich breit
- –
- Nierstück/Rücken: mittelmässig breit
|
- A
- leerfleischig
| konkav | - –
- Schlegel: mässig entwickelt, schmal und eingefallen
- –
- Nierstück/Rücken: schmal und dünn
|
- X
- sehr leerfleischig
| sehr konkav | - –
- Schlegel: schwach entwickelt, sehr schmal
- –
- Nierstück/Rücken: sehr schmal und dünn
|
Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettansatz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt.
Fettgewebeklassen | Beschreibung |
- 1
- ungedeckt
| keine Fettabdeckung; kein sichtbares Fett auf den Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett |
- 2
- teilweise gedeckt
| leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 3
- gleichmässig gedeckt
| mittlere Fettabdeckung, Muskulatur generell leicht bis mittel abgedeckt; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 4
- stark gedeckt
| ausgeprägte Fettabdeckung, Muskulatur stark abgedeckt; deutlich sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
- 5
- überfett
| übermässige Fettabdeckung; übermässig sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen |
(Art. 8 Abs. 1)
- 1.
- Die beauftragte Organisation führt vor der erstmaligen Inbetriebnahme eines Klassifizierungsgeräts nach Anhang 1 Ziffer 3 mit wissenschaftlicher Begleitung eine technische Abnahme mit Referenz-Klassifizierung und einen Messwertvergleich (Validierung) durch.
- 2.
- Für den Messwertvergleich gelten nachfolgende Vorgaben:
- 2.1
- Es ist eine Stichprobe von mindestens 995 validierten Schlachtkörpern erforderlich.
- 2.2
- Die Verteilung der in die Stichprobe einbezogenen Schlachtkörper widerspiegelt bezüglich Schlacht- und Masttierkategorie, Fleischigkeit und Fettabdeckung die in der Praxis auftretenden Verhältnisse.
- 2.3
- Die Mindestzahlen für Fleischigkeitsklassen und Fettgewebeklassen pro Tierkategorie werden durch die beauftragte Organisation und die wissenschaftliche Begleitung nach Ziffer 1 definiert.
- 2.4
- Von den zur automatischen Klassifizierung für tauglich befundenen Schlachtkörpern dürfen höchstens 3 % abgelehnt werden.
- 3.
- Die Bestimmung der Referenz-Klassifizierung durch die beauftragte Organisation erfolgt nach folgenden Kriterien:
- 3.1
- Drei Klassifiziererinnen oder Klassifizierer der beauftragten Organisation nehmen am laufenden Schlachtband eine unabhängige Klassifizierung je Schlachtkörper vor.
- 3.2
- Die drei unabhängigen Klassifizierungsergebnisse je Schlachtkörper werden einander gegenübergestellt. Dabei werden Fleisch- und Fettklassifizierungen getrennt verglichen. Bei einer einheitlichen Klassifizierung von mindestens zwei Klassifiziererinnen oder Klassifizierern gilt diese als Referenz-Klassifizierung. Bei drei unterschiedlichen Klassifizierungen werden die Schlachtkörper von zwei Klassifiziererinnen oder Klassifizierern nochmals beurteilt und dabei die Referenz-Klassifizierung festgelegt.
- 3.3
- Die Klassifiziererinnen oder Klassifizierer konsolidieren die Klassifizierungdaten aus den beiden vorangehenden Schritten zur Referenz-Klassifizierung.
- 3.4
- Die Bewertung der Klassifizierungergebnisse des Klassifizierungsgeräts erfolgt als Vergleich mit der Referenz-Klassifizierung der beauftragten Organisation.
- 3.5
- Die Bewertung erfolgt je Gruppe der wie folgt zusammengefassten Schlacht- und Masttierkategorien:
Bewertungsgruppe | Schlacht- und Masttierkategorie | Mindestanzahl Schlachtkörper |
---|
Kälber | KV | 347 |
Banktiere | MT/OB/RG | 373 |
Verarbeitungstiere | MA/VK | 275 |
Total | – | 995 |
- 4.
- Abstufung des Messwertvergleichs
- 4.1
- Um die Richtigkeit der automatischen Klassifizierungsmethode abschätzen zu können, werden die Ergebnisse der automatischen Klassifizierungsmethode des Klassifizierungsgeräts für jeden validierten Schlachtkörper der Referenz-Klassifizierung der beauftragten Organisation nach Ziffer 3 gegenübergestellt. Es gelten folgende Stufen:
- 4.1.1
- Fleischigkeit
Fleischigkeitsklassen | C | H | +T | T | -T | A | 1X | 2X | 3X |
Abstufung | 1 | 1 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 |
Differenz | 1 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | |
- 4.1.2
- Fettgewebe
Fettgewebeklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Abstufung | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Differenz | 1 | 1 | 1 | 1 | |
- 5.
- Punktevergabe für den Messwertvergleich Fleischigkeit und Fettgewebe
Abweichung | Punkte/Fleischigkeitsklasse je Schlachtkörper | Punkte/Fettgewebeklasse je Schlachtkörper |
treffend eingestuft | 2 | 2 |
0.5 Stufe abweichend | 1 | – |
1 Stufe abweichend | 0 | 1 |
1.5 Stufen abweichend | –15 | – |
≥ 2 Stufen abweichend | –30 | –15 |
- 6.
- Mindestanforderungen an den erfolgreichen Messwertvergleich
- 6.1
- In allen drei validierten Bewertungsgruppen Kälber (KV), Banktiere (MT/OB/RG) und Verarbeitungstiere (MA/VK) muss die Mindestpunktzahl für Fleischigkeit und Fettgewebe erreicht werden, damit die Validierung als «insgesamt erfüllt» gilt.
- 6.2
- Als Mindestpunktzahlen für die erfolgreiche Validierung des Geräts gelten kumulativ:
Fleischigkeit | mindestens 75 % der maximal möglichen Punktzahl aus dem Messwertvergleich |
| |
Fettgewebe | mindestens 85 % der maximal möglichen Punktzahl aus dem Messwertvergleich |
- 7.
- Die beauftragte Organisation unterbreitet dem BLW schriftlich die Ergebnisse der technischen Abnahme und des Messwertvergleichs. Das BLW entscheidet schriftlich über die Zulassung eines Klassifizierungsgeräts.
(Art. 8 Abs. 2)
- 1.1
- Bevor ein Klassifizierungsgerät in den Anhang 2 Ziffer 3 aufgenommen wird, führt die beauftragte Organisation eine technische Abnahme und einen Messwertvergleich mit dem Referenzgerät «Ultraschallscanner Logiq 200 Pro» durch.
- 1.2
- Das Vorgehen richtet sich nach Anhang 7, Ziffern 2.2–2.5. Sofern der Hersteller einen eigenen technischen Gerätetest vorsieht, ist dieser anzuwenden.
- 1.3
- Die beauftragte Organisation unterbreitet dem Bundesamt sachdienliche Unterlagen (Gerätebeschrieb, Arbeitsanleitung, Länderzulassungen, soweit vorhanden) sowie die Ergebnisse der technischen Abnahme und des Messwertvergleichs für ein neu zu bezeichnendes Klassifizierungsgerät.
- 2.1
- Die beauftragte Organisation führt vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie bei der periodischen Überwachung eines AUTOFOMs oder eines anderen in Anhang 2 aufgenommenen Klassifizierungsgeräts eine technische Abnahme sowie einen Messwertvergleich mit dem Referenzgerät «Ultraschallscanner Logiq 200 Pro» durch.
- 2.2
- Die technische Abnahme umfasst die Installationsüberprüfung (Abstandmessungen, Rohrbahnabstände, Transportgeschwindigkeiten) sowie die Systemprüfung (Hard- und Software). Dabei wird gemäss den dafür vorgesehenen aktuellen Unterlagen des Geräteherstellers vorgegangen. Die Ergebnisse sind in einem Protokoll festzuhalten; im Protokoll müssen zudem die beigezogenen Unterlagen des Geräteherstellers genau bezeichnet werden.
- 2.3
- Im Messwertvergleich müssen mindestens 130 Schlachtkörper in die Untersuchung einbezogen werden. Die Stichprobe setzt sich mindestens wie folgt zusammen:
Rückenspeckdicke in mm (einschliesslich Schwarte) | <12.5 | 12.5<16 | 16<19 | 19<22 | 22<27 |
Schlachttier < 83 kg Schlachtgewicht | 14 Tiere | 16 Tiere | 4 Tiere | 2 Tiere | 0 Tiere |
Schlachttier 83–89 kg Schlachtgewicht | 12 Tiere | 22 Tiere | 8 Tiere | 4 Tiere | 2 Tiere |
Schlachttier > 89 kg Schlachtgewicht | 10 Tiere | 20 Tiere | 10 Tiere | 4 Tiere | 2 Tiere |
- Pro Feld sind möglichst gleich viele Kastraten wie weibliche Tiere einzubeziehen.
- 2.4
- Die Messung mit dem Ultraschallscanner Logiq 200 Pro erfolgt zum Zeitpunkt der üblichen Klassifizierung und Wägung, ca. 1 Stunde nach der Tötung des Tiers. Die Schlachthälften werden laufend nach der Waage aus der Schlachtkette ausgeklinkt und gemessen. Gemessen werden:
- 2.4.1
- x1 = die Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x2 gemessen, und
- 2.4.2
- x2 = die Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängenden, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe gemessen.
- 2.4.3
- Jede Schlachthälfte wird zweimal gemessen. Bei Abweichungen von mehr als 1 mm muss die Messung wiederholt werden. Diese Werte werden in die gültige Formel für das Fat-O-Meater II eingesetzt. Der geschätzte Magerfleischanteil (%) wird mit demjenigen des Klassifizierungsgeräts verglichen.
- 2.5
- Für die Zulassung eines standortgebundenen Klassifizierungsgeräts gelten folgende Höchstfehlergrenzen bei der Schätzung des Magerfleischanteils:
- 2.5.1
- Mittlere Abweichung vom Klassifizierungsgerät zum Ultraschallscanner Logiq 200 Pro: <0,5 %;
- 2.5.2
- Streuung der Einzelabweichungen vom Klassifizierungsgerät zum Ultraschallscanner Logiq 200 Pro: <2,5 %.
- 2.6
- Die beauftragte Organisation unterbreitet dem BLW schriftlich die Ergebnisse der technischen Abnahme und des Messwertvergleichs. Das BLW entscheidet schriftlich über die Zulassung eines Klassifizierungsgeräts.