916.341.22

Verordnung des BLW
über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren
der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf-
und Ziegengattung

(EKV-BLW)

vom 30. November 2021 (Stand am 1. Januar 2022)

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW),

gestützt auf Artikel 5 der Schlachtviehverordnung vom 26. November 20031,

verordnet:

Art. 1 Tiere der Rindviehgattung

Die Qualität der lebenden und geschlachteten Tiere der Rindviehgattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 1 eingestuft werden.

Art. 2 Tiere der Schweinegattung

Die Qualität der geschlachteten Tiere der Schweinegattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 2 eingestuft werden.

Art. 3 Tiere der Pferdegattung

Die Qualität der geschlachteten Tiere der Pferdegattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 3 eingestuft werden.

Art. 4 Tiere der Schafgattung

Die Qualität der lebenden und geschlachteten Tiere der Schafgattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 4 eingestuft werden.

Art. 5 Tiere der Ziegengattung

Die Qualität der geschlachteten Tiere der Ziegengattung muss anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 5 eingestuft werden.

Art. 6 Handelsklasse

1 Die Handelsklasse wird aufgrund der Fleischigkeit und des Fettgewebes bestimmt.

2 Bei Tieren der Schweinegattung und bei Gitzi ist nur die Fleischigkeit massgebend.

Art. 7 Klassifizierungsgeräte für die Einstufung geschlachteter Tiere

1 Die Einstufung der Qualität geschlachteter Tiere ausser den geschlachteten Tieren der Schweinegattung erfolgt visuell.

2 Die Qualität geschlachteter Tiere der Rindviehgattung kann auch mit einem Klassifizierungsgerät nach Anhang 1 Ziffer 3 eingestuft werden.

3 Die Qualität geschlachteter Tiere der Schweinegattung muss mit einem Klassifizierungsgerät nach Anhang 2 Ziffer 3 oder 4 eingestuft werden.

Art. 8 Zulassung der Klassifizierungsgeräte

1 Das BLW nimmt ein Klassifizierungsgerät in Anhang 1 Ziffer 3 auf, wenn es nach Anhang 6 zugelassen worden ist.

2 Es nimmt ein Klassifizierungsgerät in Anhang 2 Ziffer 3 oder 4 auf, wenn es nach Anhang 7 zugelassen worden ist.

Art. 9 Einsatz der Klassifizierungsgeräte

1 Die zugelassenen Klassifizierungsgeräte nach den Anhängen 1 und 2 dürfen ausschliesslich von Sachverständigen der Organisation, die das BLW gestützt auf Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a der Schlachtviehverordnung vom 26. November 2003 mit der Qualitätseinstufung beauftragt hat (beauftragte Organisation), bedient werden.

2 Zugelassene Klassifizierungsgeräte dürfen ausschliesslich am Standort oder für Tiergattungen eingesetzt werden, für die sie das Zulassungsverfahren durchlaufen haben.

3 An zugelassenen Klassifizierungsgeräten dürfen keine technischen Veränderungen vorgenommen werden.

Anhang 1

(Art. 1, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 10)

Einstufung der Qualität von Tieren der Rindviehgattung

1 Einschätzung

Lebendtiere und Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlacht- und Masttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.

2 Klassifizierung

2.1 Schlacht- und Masttierkategorien

Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Schlacht- und Masttierkategorien eingeteilt:

Kategorie

Abkürzung

Muni ungeschaufelt

MT

Muni, ältere ab 1 Schaufel und Ochsen ab 5 Schaufeln

MA

Ochsen bis maximal 4 Schaufeln

OB

Rinder bis maximal 4 Schaufeln

RG

Rinder/Jungkühe, Kühe bis maximal 4 Schaufeln
und Rinder ab 5 Schaufeln

RV

Kühe

VK

Jungvieh

JB

Kälber

KV

2.2 Bestimmung der Handelsklasse

2.2.1 Bestimmung der Fleischigkeitsklasse
a.
Für die Bestimmung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien, das heisst Stotzen, Nierstück, Rücken und Schulter, gemäss folgender Tabelle massgebend. Bei der Lebendvieheinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.

Fleischigkeitsklassen

Profile

Beschreibung

C
sehr vollfleischig

sehr konvex

Stotzen: betont breit, tiefe Behosung
Nierstück/Rücken: ausgesprochen breit und voll
Schulter: stark ausgeprägt
H
vollfleischig

konvex

Stotzen: breit, tiefe Behosung
Nierstück/Rücken: breit und voll
Schulter: ausgeprägt
T
mittelfleischig

geradlinig

Stotzen: gut entwickelt, ziemlich breit
Nierstück/Rücken: mittelmässig breit
Schulter: gut entwickelt
A
leerfleischig

konkav

Stotzen: mässig entwickelt, schmal, eingefallen
Nierstück/Rücken: mässig entwickelt bis schmal
Schulter: flach
X
sehr leerfleischig

sehr konkav

Stotzen: schwach entwickelt, sehr schmal, stark eingefallen, fleischleer
Nierstück/Rücken: schmal, dünn, spitzer Widerrist
Schulter: flach, eingefallen

b.
Innerhalb der Fleischigkeitsklasse T gibt es zusätzlich die folgende Differenzierung:
T–
leer- bis mittelfleischig
Die Anforderungen für T sind nur teilweise erfüllt
(Einstufung zwischen A und T).
T+
mittel- bis vollfleischig
Es sind teilweise auch die Anforderungen für H erfüllt
(Einstufung zwischen T und H).
c.
Innerhalb der Fleischigkeitsklasse X gibt es zusätzlich die folgende Differenzierung, wobei die Fleischigkeit von 1X zu 3X abnimmt:
X
1X
2X
3X
2.2.2 Bestimmung der Fettgewebeklasse

Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettansatz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie bei Schlachtkörpern die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt. Bei der Lebendvieheinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.

Fettgewebeklassen

Beschreibung

1
ungedeckt

keine Fettabdeckung; Griffe nicht ausgebildet; kein sichtbares Fett auf den Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett

2
teilweise gedeckt

leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; alle Griffe leicht spürbar ausgebildet; teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

3
gleichmässig gedeckt

mittlere, gleichmässige Fettabdeckung, Muskulatur generell abgedeckt; alle Griffe spürbar ausgebildet, kernig; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

4
stark gedeckt

betont ausgeprägte Fettabdeckung, Fettauf- und einlagerungen übermässig; Griffe stark ausgebildet; deutlich sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

5
überfett

Fettabdeckung generell stark übermässig, wulstartige Fettgebilde; alle Griffe sehr stark ausgebildet; übermässig sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

3 Klassifizierungsgeräte, die von einer sachverständigen Person der beauftragten Organisation überwacht werden müssen

3.1 Beef Classification Center Version 3 (BCC-3TM)

3.1.1
Erfolgt die Einstufung der Schlachtkörper von Tieren der Rindviehgattung mit einem Klassifizierungsgerät, so erfolgt sie mit dem Gerät «BCC-3TM».
3.1.2
Sachverständige der beauftragten Organisation überwachen, ob das Gerät ein gültiges Klassifizierungsergebnis nach Anhang 1 Ziffer 2 ausgibt. Gibt das Gerät kein gültiges Klassifizierungsergebnis aus, ermitteln die Sachverständigen der beauftragten Organisation das Ergebnis am betroffenen Schlachtkörper von Tieren der Rindviehgattung visuell und geben das Ergebnis in das Erfassungssystem des Schlachtbetriebs ein.
3.1.3
Ein von Sachverständigen der beauftragten Organisation visuell ermitteltes Klassifizierungsergebnis nach vorangehender Ziffer 3.1.2 geht dem vom Gerät ermittelten Ergebnis vor.
3.1.4
Bei einem vorübergehenden Ausfall des Geräts BCC-3TM stellt die beauftragte Organisation in Zusammenarbeit mit dem Schlachtbetrieb unmittelbar die visuelle Einschätzung der Schlachtkörper von Tieren der Rindviehgattung sicher.

Anhang 2

(Art. 2, 7 Abs. 3, 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 und 10)

Einstufung der Qualität von Tieren der Schweinegattung

1 Einschätzung

Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem mit einem der Klassifizierungsgeräte nach den Ziffern 3 und 4 der Magerfleischanteil (MFA) mit den entsprechenden Schätzverfahren ermittelt wird.

2 Fleischigkeit

2.1
Die Fleischigkeit wird anhand des MFA bestimmt.
2.2
Als MFA gilt das Verhältnis zwischen dem ermittelten Gewicht aller quergestreiften roten Muskeln, soweit diese mit dem Messer erfassbar sind, und dem Gewicht des Schlachtkörpers.

3 Klassifizierungsgeräte, die von einer sachverständigen Person der beauftragten Organisation bedient werden müssen

3.1 Fat-O-Meater II

3.1.1
Erfolgt die Einstufung von Schweineschlachtkörpern mit einem mobilen Klassifizierungsgerät, so erfolgt sie mit dem Gerät «Fat-O-Meater II» (FOM II).
3.1.2
Die Messpistole hat einen Sondendurchmesser von 6 mm. Der Messbereich liegt zwischen 5 und 125 mm. Die Messwerte werden im Gerät in Schätzwerte für den Magerfleischanteil umgesetzt.
3.1.3
Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel berechnet:
ŷ  =
64.01197 + 0.08170 x1 – 0.76092 x2
dabei sind:
ŷ  =
der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers,
x1
die Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x2 gemessen,
x2 =
die Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängenden, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe gemessen.
3.1.4
Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg Schlachtgewicht.

3.2 Zwei-Punkte-Messverfahren

3.2.1
Sofern jährlich weniger als 2000 Schlachteinheiten Schweine geschlachtet werden, kann die Einstufung von Schweineschlachtkörpern mit den Geräten «Schieblehre» oder «Schablone» nach dem «Zwei-Punkte-Messverfahren» (ZP) erfolgen.
3.2.2
Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel berechnet:
ŷ  =
59.88941 + 0.08982 x1 – 0.51068 x2
dabei sind:
ŷ  =
der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers,
x1
die Stärke des Lendenmuskels in mm, gemessen an der hängenden, warmen Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlachtkörpers als kürzeste Verbindung des vorderen (cranialen) Endes des Musculus glutaeus medius zur oberen (dorsalen) Kante des Wirbelkanals,
x2 =
die Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, gemessen an der hängenden, warmen Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlachtkörpers an der dünnsten Stelle über dem Musculus glutaeus medius.
3.2.3
Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg Schlachtgewicht.

4 Klassifizierungsgeräte, die von einer sachverständigen Person der beauftragten Organisation periodisch überwacht werden müssen

4.1 AUTOFOM III

4.1.1
Erfolgt die Einstufung von Schlachtkörpern von Tieren der Schweinegattung mit einem standortgebundenen Klassifizierungsgerät, so erfolgt sie mit dem Gerät «Fully Automatic Ultrasonic Carcase Grading Version 3» (AUTOFOM III).
4.1.2
Das Gerät ist mit 16 Ultraschallwandlern mit 2 MHz (Frontmatec, K2KG – 440004) und einem Abstand von 25 mm zwischen den einzelnen Wandlern ausgestattet.
4.1.3
Die Ultraschalldaten beziehen sich auf die Erfassung des gesamten zu beurteilenden Schlachtkörpers und betreffen Speck- und Muskeldicken. Die übrigen Parameter sind mit den oben genannten Parametern verbunden. Die Messwerte werden über einen Zentralrechner in Schätzwerte für den Magerfleischanteil umgesetzt.
4.1.4
Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand der folgenden Formel berechnet:
ŷ  =
75.42808 – 0.29192 R2P2 – 0.20117 R2P13 + 0.08209 R3P5
dabei sind:
ŷ  =
der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers,
R2P2, R2P13 und R3P5  =
ausgegebene Variablen, die auf der Grundlage der Erfassung der einzelnen Messstellen berechnet sind.
4.1.5
Die Formel gilt für Schlachtkörper von 50 bis 120 kg Schlachtgewicht.

Anhang 3

(Art. 3)

Einstufung der Qualität von Tieren der Pferdegattung

1 Einschätzung

Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlachttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.

2 Klassifizierung

2.1 Schlachttierkategorien

Die Schlachttiere werden unter Berücksichtigung des Alters in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie

Alter

Abkürzung

Saugfohlen

bis und mit dem 12. Monat

FP

Jungpferde

ab dem 13. bis und mit dem 29. Monat

JC

Schlachtpferde

ab dem 30. Monat

PC

2.2 Bestimmung der Handelsklasse

2.2.1 Bestimmung der Fleischigkeitsklasse

Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmen­den Körperpartien, das heisst Stotzen, Nierstück, Rücken und Schulter, gemäss folgender Tabelle massgebend.

Fleischigkeitsklassen

Profile

Beschreibung

C
sehr vollfleischig

sehr konvex

Stotzen: betont breit und voll
Nierstück/Rücken: ausgeprägt breit
und voll
Schulter: stark ausgeprägt
H
vollfleischig

konvex

Stotzen: breit und voll
Nierstück/Rücken: breit und voll
Schulter: ausgeprägt
T
mittelfleischig

geradlinig

Stotzen: gut entwickelt, ziemlich breit
Nierstück/Rücken: mittelmässig breit
Schulter: gut entwickelt
A
leerfleischig

konkav

Stotzen: mässig entwickelt, eher schmal
Nierstück/Rücken: mässig entwickelt bis schmal
Schulter: flach
X
sehr leerfleischig

sehr konkav

Stotzen: schwach entwickelt, schmal, fleischleer
Nierstück/Rücken: schmal, dünn, spitzer Widerrist
Schulter: flach, eingefallen

2.2.2 Bestimmung der Fettgewebeklasse

Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettansatz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett und die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt.

Fettgewebeklassen

Beschreibung

1
ungedeckt

keine Fettabdeckung; kein sichtbares Fett auf den Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett

2
teilweise gedeckt

leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

3
gleichmässig gedeckt

mittlere, gleichmässige Fettabdeckung, Muskulatur generell abgedeckt; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

4
stark gedeckt

betont ausgeprägte Fettabdeckung; deutlich sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

5
überfett

Fettabdeckung übermässig, wulstartige Fettgebilde; übermässig sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

Anhang 4

(Art. 4)

Einstufung der Qualität von Tieren der Schafgattung

1 Einschätzung

Lebendtiere und Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlacht- und Masttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.

2 Klassifizierung

2.1 Schlacht- und Masttierkategorien

Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie

Abkürzung

Lämmer, ungeschaufelt

LA

Schafe mit 2 Schaufeln

SM 2

Schafe mit 4 Schauefeln und ältere

SM 4-8

Weidelämmer, ungeschaufelt (gilt nur auf überwachten
öffentlichen Märkten)

WP

2.2 Bestimmung der Handelsklasse

2.2.1 Bestimmung der Fleischigkeitsklasse

Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmen­den Körperpartien, das heisst Gigot, Nierstück, Rücken und Schulter, gemäss folgender Tabelle massgebend. Bei der Lebendtiereinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.

Fleischigkeitsklassen

Profile

Beschreibung

C
sehr vollfleischig

sehr konvex

Gigot: sehr breit, tief angesetzt, stark
gewölbt
Nierstück/Rücken: betont breit und voll
Schulter: stark ausgeprägt
H
vollfleischig

konvex

Gigot: breit, tief angesetzt, gewölbt
Nierstück/Rücken: breit und voll
Schulter: ausgeprägt
T
mittelfleischig

geradlinig

Gigot: gut entwickelt, ziemlich breit
Nierstück/Rücken: mittelmässig breit
Schulter: gut entwickelt
A
leerfleischig

konkav

Gigot: mässig entwickelt, schmal und eingefallen
Nierstück/Rücken: schmal und dünn
Schulter: flach
X
sehr leerfleischig

sehr konkav

Gigot: schwach entwickelt, sehr schmal und eingefallen
Nierstück/Rücken: sehr schmal und dünn
Schulter: flach, eingefallen

2.2.2 Bestimmung der Fettgewebeklasse

Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettansatz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie bei Schlachtkörpern die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt. Bei der Lebendtiereinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.

Fettgewebeklassen

Beschreibung

1
ungedeckt

keine Fettabdeckung; Griffe nicht ausgebildet; kein sichtbares Fett auf den Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett

2
teilweise gedeckt

leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; Griffe leicht ausgebildet; teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

3
gleichmässig gedeckt

mittlere Fettabdeckung, Muskulatur generell leicht bis mittel abgedeckt; alle Griffe spürbar ausgebildet; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

4
stark gedeckt

ausgeprägte Fettabdeckung, Muskulatur stark abgedeckt; Griffe stark ausgebildet; deutlich sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

5
überfett

übermässige Fettabdeckung; Griffe zu stark ausgebildet; übermässig sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

Anhang 5

(Art. 5)

Einstufung der Qualität von Tieren der Ziegengattung

1 Einschätzung

Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlachttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den nachfolgenden Ziffern 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.

2 Klassifizierung

2.1 Schlachttierkategorien

Die Schlachttiere werden unter Berücksichtigung des Alters in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie

Abkürzung

Gitzi

GI

Ziegen

ZC

2.2 Bestimmung der Handelsklasse

2.2.1 Bestimmung der Fleischigkeitsklasse

Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien, das heisst Schlegel sowie Nierstück und Rücken, gemäss folgender Tabelle massgebend.

Fleischigkeitsklassen

Profile

Beschreibung

C
sehr vollfleischig

sehr konvex

Schlegel; sehr breit, tief angesetzt, stark gewölbt
Nierstück/Rücken: betont breit und voll
H
vollfleischig

konvex

Schlegel: breit, tief angesetzt, gewölbt
Nierstück/Rücken: breit und voll
T
mittelfleischig

geradlinig

Schlegel: gut entwickelt, ziemlich breit
Nierstück/Rücken: mittelmässig breit
A
leerfleischig

konkav

Schlegel: mässig entwickelt, schmal und eingefallen
Nierstück/Rücken: schmal und dünn
X
sehr leerfleischig

sehr konkav

Schlegel: schwach entwickelt, sehr schmal
Nierstück/Rücken: sehr schmal und dünn

2.2.2 Bestimmung der Fettgewebeklasse

Die Fettgewebeklassen werden durch den Ausmastgrad, das heisst durch den Fettansatz und die Fettabdeckung, gemäss folgender Tabelle bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt.

Fettgewebeklassen

Beschreibung

1
ungedeckt

keine Fettabdeckung; kein sichtbares Fett auf den Rippen, Rippenansatz mit leichten Anzeichen von Fett

2
teilweise gedeckt

leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; teilweise sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

3
gleichmässig gedeckt

mittlere Fettabdeckung, Muskulatur generell leicht bis mittel abgedeckt; sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

4
stark gedeckt

ausgeprägte Fettabdeckung, Muskulatur stark abgedeckt; deutlich sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

5
überfett

übermässige Fettabdeckung; übermässig sichtbares Fett auf und zwischen den Rippen

Anhang 6

(Art. 8 Abs. 1)

Zulassung von standortgebundenen Klassifizierungsgeräten für die Einstufung der Qualität von Tieren der Rindviehgattung

1.
Die beauftragte Organisation führt vor der erstmaligen Inbetriebnahme eines Klassifizierungsgeräts nach Anhang 1 Ziffer 3 mit wissenschaftlicher Begleitung eine technische Abnahme mit Referenz-Klassifizierung und einen Messwertvergleich (Validierung) durch.
2.
Für den Messwertvergleich gelten nachfolgende Vorgaben:
2.1
Es ist eine Stichprobe von mindestens 995 validierten Schlachtkörpern erforderlich.
2.2
Die Verteilung der in die Stichprobe einbezogenen Schlachtkörper widerspiegelt bezüglich Schlacht- und Masttierkategorie, Fleischigkeit und Fettabdeckung die in der Praxis auftretenden Verhältnisse.
2.3
Die Mindestzahlen für Fleischigkeitsklassen und Fettgewebeklassen pro Tierkategorie werden durch die beauftragte Organisation und die wissenschaftliche Begleitung nach Ziffer 1 definiert.
2.4
Von den zur automatischen Klassifizierung für tauglich befundenen Schlachtkörpern dürfen höchstens 3 % abgelehnt werden.
3.
Die Bestimmung der Referenz-Klassifizierung durch die beauftragte Organisation erfolgt nach folgenden Kriterien:
3.1
Drei Klassifiziererinnen oder Klassifizierer der beauftragten Organisation nehmen am laufenden Schlachtband eine unabhängige Klassifizierung je Schlachtkörper vor.
3.2
Die drei unabhängigen Klassifizierungsergebnisse je Schlachtkörper werden einander gegenübergestellt. Dabei werden Fleisch- und Fettklassifizierungen getrennt verglichen. Bei einer einheitlichen Klassifizierung von mindestens zwei Klassifiziererinnen oder Klassifizierern gilt diese als Referenz-Klassifizierung. Bei drei unterschiedlichen Klassifizierungen werden die Schlachtkörper von zwei Klassifiziererinnen oder Klassifizierern nochmals beurteilt und dabei die Referenz-Klassifizierung festgelegt.
3.3
Die Klassifiziererinnen oder Klassifizierer konsolidieren die Klassifizierungdaten aus den beiden vorangehenden Schritten zur Referenz-Klassifizierung.
3.4
Die Bewertung der Klassifizierungergebnisse des Klassifizierungsgeräts erfolgt als Vergleich mit der Referenz-Klassifizierung der beauftragten Organisation.
3.5
Die Bewertung erfolgt je Gruppe der wie folgt zusammengefassten Schlacht- und Masttierkategorien:

Bewertungsgruppe

Schlacht- und
Masttierkategorie

Mindestanzahl Schlachtkörper

Kälber

KV

347

Banktiere

MT/OB/RG

373

Verarbeitungstiere

MA/RV/VK

275

Total

995

4.
Abstufung des Messwertvergleichs
4.1
Um die Richtigkeit der automatischen Klassifizierungsmethode abschätzen zu können, werden die Ergebnisse der automatischen Klassifizierungsmethode des Klassifizierungsgeräts für jeden validierten Schlachtkörper der Referenz-Klassifizierung der beauftragten Organisation nach Ziffer 3 gegenübergestellt. Es gelten folgende Stufen:
4.1.1
Fleischigkeit

Fleischigkeits­klassen

C

H

+T

T

-T

A

1X

2X

3X

Abstufung

1

1

0.5

0.5

0.5

0.5

0.5

0.5

0.5

Differenz

1

0.5

0.5

0.5

0.5

0.5

0.5

0.5

4.2.2
Fettgewebe

Fettgewebeklasse

1

2

3

4

5

Abstufung

1

1

1

1

1

Differenz

1

1

1

1

5.
Punktevergabe für den Messwertvergleich Fleischigkeit und Fettgewebe

Abweichung

Punkte/Fleischigkeitsklasse je Schlachtkörper

Punkte/Fettgewebeklasse
je Schlachtkörper

treffend eingestuft

2

2

0.5 Stufe abweichend

1

1 Stufe abweichend

0

1

1.5 Stufen abweichend

–15

≥ 2 Stufen abweichend

–30

–15

6.
Mindestanforderungen an den erfolgreichen Messwertvergleich
6.1
In allen drei validierten Bewertungsgruppen Kälber (KV), Banktiere (MT/OB/RG) und Verarbeitungstiere (MA/RV/VK) muss die Mindestpunktzahl für Fleischigkeit und Fettgewebe erreicht werden, damit die Validierung als «insgesamt erfüllt» gilt.
6.2
Als Mindestpunktzahlen für die erfolgreiche Validierung des Geräts gelten kumulativ:

Fleischigkeit

mindestens 75 % der maximal möglichen Punktzahl aus dem Messwertvergleich

Fettgewebe

mindestens 85 % der maximal möglichen Punktzahl aus dem Messwertvergleich

7.
Die beauftragte Organisation unterbreitet dem BLW schriftlich die Ergebnisse der technischen Abnahme und des Messwertvergleichs. Das BLW entscheidet schriftlich über die Zulassung eines Klassifizierungsgeräts.

Anhang 7

(Art. 8 Abs. 2)

Zulassung und Überwachung von standortgebundenen und nicht standortgebundenen Klassifizierungsgeräten zur Einstufung der Qualität von Tieren der Schweinegattung

1 Zulassung von nicht standortgebundenen Klassifizierungsgeräten

1.1
Bevor ein Klassifizierungsgerät in den Anhang 2 Ziffer 3 aufgenommen wird, führt die beauftragte Organisation eine technische Abnahme und einen Messwertvergleich mit dem Referenzgerät «Ultraschallscanner Logiq 200 Pro» durch.
1.2
Das Vorgehen richtet sich nach Anhang 7, Ziffern 2.2–2.5. Sofern der Hersteller einen eigenen technischen Gerätetest vorsieht, ist dieser anzuwenden.
1.3
Die beauftragte Organisation unterbreitet dem Bundesamt sachdienliche Unterlagen (Gerätebeschrieb, Arbeitsanleitung, Länderzulassungen, soweit vorhanden) sowie die Ergebnisse der technischen Abnahme und des Messwertvergleichs für ein neu zu bezeichnendes Klassifizierungsgerät.

2 Zulassung und periodische Überwachung von standortgebundenen Klassifizierungsgeräten

2.1
Die beauftragte Organisation führt vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie bei der periodischen Überwachung eines AUTOFOMs oder eines anderen in Anhang 2 aufgenommenen Klassifizierungsgeräts eine technische Abnahme sowie einen Messwertvergleich mit dem Referenzgerät «Ultraschallscanner Logiq 200 Pro» durch.
2.2
Die technische Abnahme umfasst die Installationsüberprüfung (Abstand­messungen, Rohrbahnabstände, Transportgeschwindigkeiten) sowie die Systemprüfung (Hard- und Software). Dabei wird gemäss den dafür vorgesehenen aktuellen Unterlagen des Geräteherstellers vorgegangen. Die Ergebnisse sind in einem Protokoll festzuhalten; im Protokoll müssen zudem die beigezogenen Unterlagen des Geräteherstellers genau bezeichnet werden.
2.3
Im Messwertvergleich müssen mindestens 130 Schlachtkörper in die Untersuchung einbezogen werden. Die Stichprobe setzt sich mindestens wie folgt zusammen:

Rückenspeckdicke in mm (einschliesslich Schwarte)

<12.5

12.5<16

16<19

19<22

22<27

Schlachttier
< 83 kg Schlachtgewicht

14 Tiere

16 Tiere

  4 Tiere

2 Tiere

0 Tiere

Schlachttier
83–89 kg Schlachtgewicht

12 Tiere

22 Tiere

  8 Tiere

4 Tiere

2 Tiere

Schlachttier
> 89 kg Schlachtgewicht

10 Tiere

20 Tiere

10 Tiere

4 Tiere

2 Tiere

Pro Feld sind möglichst gleich viele Kastraten wie weibliche Tiere einzu­beziehen.
2.4
Die Messung mit dem Ultraschallscanner Logiq 200 Pro erfolgt zum Zeitpunkt der üblichen Klassifizierung und Wägung, ca. 1 Stunde nach der Tötung des Tiers. Die Schlachthälften werden laufend nach der Waage aus der Schlachtkette ausgeklinkt und gemessen. Gemessen werden:
2.4.1
x1 = die Muskeldicke in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie x2 gemessen, und
2.4.2
x2 = die Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, an der hängenden, warmen Schlachthälfte, 7 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen der zweit- und drittletzten Rippe gemessen.
2.4.3
Jede Schlachthälfte wird zweimal gemessen. Bei Abweichungen von mehr als 1 mm muss die Messung wiederholt werden. Diese Werte werden in die gültige Formel für das Fat-O-Meater II eingesetzt. Der geschätzte Magerfleischanteil (%) wird mit demjenigen des Klassifizierungsgeräts verglichen.
2.5
Für die Zulassung eines standortgebundenen Klassifizierungsgeräts gelten folgende Höchstfehlergrenzen bei der Schätzung des Magerfleischanteils:
2.5.1
Mittlere Abweichung vom Klassifizierungsgerät zum Ultraschallscanner Logiq 200 Pro: <0,5 %;
2.5.2
Streuung der Einzelabweichungen vom Klassifizierungsgerät zum Ultraschallscanner Logiq 200 Pro: <2,5 %.
2.6
Die beauftragte Organisation unterbreitet dem BLW schriftlich die Ergebnisse der technischen Abnahme und des Messwertvergleichs. Das BLW entscheidet schriftlich über die Zulassung eines Klassifizierungsgeräts.