Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Industriekeramikerinnen und -keramiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie stellen je nach Schwerpunkt hochwertige keramische Produkte oder Hartmetallprodukte her, wie zum Beispiel Kaminöfen, Sanitärkeramik, Backsteine, Implantate, Bohrer oder Fräser.
- b.
- Sie beherrschen den gesamten Produktionsprozess von der Annahme der Roh- und Hilfsstoffe über die Herstellung von Modellen, Rohlingen und Grünlingen bis zum Brennen oder Sintern der Endprodukte.
- c.
- Sie sorgen für eine reibungslose Produktion und konstante Qualität und arbeiten dabei mit Fachleuten aus den betriebsinternen Bereichen Forschung und Entwicklung, Produktionsleitung, technischer Unterhalt, Qualitätssicherung und Logistik zusammen.
- d.
- Sie halten Geräte, Maschinen und Anlagen gemäss betrieblichen Vorgaben in Stand und sorgen für die rechtzeitige Durchführung von Reparaturen.
- e.
- Mit ihrer präzisen und sicherheitsbewussten Arbeitsweise erfüllen sie die hohen Qualitätsanforderungen; bei den unterschiedlichen Prozessschritten sind sie verantwortungsbewusst, flexibel und lösungsorientiert.
2 Innerhalb des Berufs der Industriekeramikerin und des Industriekeramikers EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Baukeramik;
- b.
- Feinkeramik;
- c.
- Grobkeramik;
- d.
- technische Keramik;
- e.
- Modellbau;
- f.
- Hartmetallproduktion.
3 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.