Art. 1 Berufsbild
Kunststoffpraktikerinnen und -praktiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Fachpersonen für die industrielle und teilweise manuelle Produktion von Kunststofferzeugnissen; je nach Betrieb sind sie auf bestimmte Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren sowie Kunststoffarten spezialisiert.
- b.
- Sie bereiten die Ausführung ihres Arbeitsauftrags vor; sie nehmen Produktionsprozesse in Betrieb, überprüfen sie anhand von Vorgaben und schliessen sie ab; sie überprüfen nach standardisierten Abläufen die Qualität der Kunststofferzeugnisse; sie bearbeiten Werkstücke, um einfache Bauteile oder Hilfsmittel herzustellen.
- c.
- In ihrem beruflichen Alltag stehen sie in Kontakt mit verschiedenen internen Anspruchsgruppen; sie erhalten Aufträge von vorgesetzten Personen und arbeiten oft im Team.
- d.
- Sie zeichnen sich durch fundierte praktische Fähigkeiten und eine teamorientierte Arbeitsweise aus.
- e.
- Sie verfügen über ein breites Wissen im Bereich der Produktion von Kunststofferzeugnissen, das ihnen eine rasche Einarbeitung in andere Verfahren ermöglicht und ihre Arbeitsmarktfähigkeit gewährleistet.
- f.
- Sie berücksichtigen in allen Arbeitsprozessen die Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz.