Art. 1 Berufsbild
Kunststofftechnologinnen und -technologen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Fachpersonen für die industrielle und teilweise manuelle Produktion von Kunststofferzeugnissen; je nach Betrieb sind sie auf bestimmte Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren sowie Kunststoffarten spezialisiert.
- b.
- Sie wirken in der Entwicklung von Produkten und Prozessen mit; sie planen Produktionsprozesse, nehmen diese in Betrieb, überprüfen sie laufend und schliessen sie ab; sie bearbeiten Werkstücke manuell oder mittels automatisierter Verfahren; bei allen Prozessschritten verantworten sie die Qualität der Abläufe und der hergestellten Kunststofferzeugnisse.
- c.
- In ihrem beruflichen Alltag stehen sie in Kontakt mit verschiedenen Anspruchsgruppen; sie erhalten Aufträge von internen Projektleitenden und arbeiten oft im Team.
- d.
- Sie zeichnen sich durch technisches Verständnis, Analysefähigkeit und vernetztes Denken aus.
- e.
- Sie verfügen über ein breites Wissen zu Kunststoffen sowie Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien, das ihnen eine rasche Einarbeitung in andere Verfahren ermöglicht und ihre Arbeitsmarktfähigkeit gewährleistet.
- f.
- Sie setzen sich laufend mit den Entwicklungen innerhalb der Branche auseinander, gerade auch mit der Frage der Nachhaltigkeit und dem ressourcenschonenden Umgang mit Materialien.
- g.
- Sie berücksichtigen in allen Arbeitsprozessen die Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz.