Art. 1 Berufsbild
Die Fachfrauen und Fachmänner öffentlicher Verkehr auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie erstellen Angebots- und Betriebskonzepte und entwickeln Fahrplanvarianten; sie ermitteln den Bedarf an Infrastruktur, Personal und Fahrzeugen und arbeiten Einsatzpläne unter Berücksichtigung der gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben aus.
- b.
- Sie überwachen und lenken Betriebsabläufe, erkennen Abweichungen vom Normalbetrieb, schätzen die Auswirkungen solcher Abweichungen ab und leiten Massnahmen ein, um die Transportkette aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.
- c.
- Sie planen und erfassen Kundeninformationen, kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie andern Ansprechpartnern über verschiedene Kanäle in der ersten Landessprache, in einer weiteren Landessprache und auf Englisch; sie lenken Kundenströme und unterstützen Kundinnen und Kunden in jeder Betriebssituation.
- d.
- Sie erheben Betriebsdaten und Informationen, bereiten diese auf und nehmen Soll-Ist-Analysen vor; sie leiten Optimierungsmassnahmen für Betriebskonzepte oder -abläufe von Transportdienstleistungen ab und überprüfen die Wirksamkeit der Massnahmen.
- e.
- Sie verfügen über ein ausgeprägtes Verständnis der komplexen Abläufe und Zusammenhänge, die zur Erbringung der Transportdienstleistungen nötig sind; sie zeichnen sich durch Kundenorientierung, kommunikative Fähigkeiten sowie Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen aus.
- f.
- Sie verfügen über ein hohes Sicherheitsbewusstsein, handeln entsprechend und setzen alle gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben um; sie bleiben auch in Ausnahmesituationen ruhig und handeln sachlich und überlegt.