Art. 1 Berufsbild
Gestalterinnen und Gestalter Werbetechnik auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie konzipieren, entwerfen, gestalten, produzieren und montieren werbetechnische Produkte für die visuelle Kommunikation im Innen- und Aussenbereich; im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stehen eine kunden- sowie lösungsorientierte Beratung und die Mitverantwortung im gesamten Gestaltungs-, Produktions- und Montageprozess.
- b.
- Sie verfügen über handwerkliches Geschick für die Erstellung der werbetechnischen Produkte und die Ausführung der Montage, über Kreativität für die Umsetzung des gesamten Gestaltungsprozesses sowie über eine gute Konstitution für die Erstellung und die Montage ihrer Produkte.
- c.
- Bei der Ausführung ihrer Aufträge handeln sie nach wirtschaftlichen Prinzipien und agieren umwelt- und ressourcenschonend.