Art. 1 Berufsbild
Verpackungstechnologinnen und -technologen auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Fachpersonen für die Entwicklung und für die industrielle Produktion von Verpackungen sowie für das Abpacken von Gütern aller Art.
- b.
- Sie stellen sicher, dass Verpackungen den Kundenbedürfnissen entsprechend die geforderte Funktionalität und Qualität aufweisen.
- c.
- Sie führen einfache Projekte und Aufträge selbstständig durch; dabei stehen sie in Kontakt mit verschiedenen internen und externen Anspruchsgruppen.
- d.
- Sie verfügen über ein fundiertes Fachwissen über unterschiedliche Materialien und Herstellungstechnologien sowie über die qualitativen Anforderungen an Packmittel und Packungen; sie zeichnen sich durch ein hohes technisches Verständnis aus, mit dem sie auch innovative Lösungen und Produkte entwickeln.
- e.
- Sie berücksichtigen in allen Arbeitsprozessen die Vorschriften in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Hygiene.