Art. 1 Berufsbild
Fachfrauen und Fachmänner Apotheke auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Mitarbeitende für ambulante medizinische Versorgung in der Apotheke; als erste Ansprechperson empfangen sie die Kundinnen und Kunden in der lokalen Landessprache sowie in einer zweiten Landesprache oder in Englisch; aufgrund der Anliegen und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden legen sie das Vorgehen fest und organisieren die weitere Betreuung.
- b.
- In ihrem Zuständigkeitsbereich beraten und bedienen sie Kundinnen und Kunden eigenständig in der lokalen Landessprache sowie in einer zweiten Landesprache oder in Englisch und verkaufen Produkte und Dienstleistungen im rezeptfreien Bereich.
- c.
- Sie stellen Medikamente gemäss Verordnung für die Abgabe bereit; sie erklären den Kundinnen und Kunden die Verwendung der verordneten Medikamente und Hilfsmittel.
- d.
- Sie erheben gemäss Vorgaben den Gesundheitszustand, klinische Alarmzeichen und diagnostische Parameter bei Kundinnen und Kunden; sie organisieren die Versorgung und die Therapien chronisch-kranker Patientinnen und Patienten gemäss Auftrag der Apothekerin oder des Apothekers und führen diese aus.
- e.
- Sie erledigen selbstständig diverse administrative und organisatorische Arbeiten in der Apotheke; sie bewirtschaften Medikamente, Produkte, Verbrauchsmaterialien und Hilfsmittel und stellen die Verkaufsbereitschaft sicher; sie führen die Kundendossiers und verwalten die Forderungen.