Art. 1 Berufsbild
Augenoptikerinnen und Augenoptiker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie beraten ihre Kundschaft beim Kauf und bezüglich der Pflege von augenoptischen Produkten; dabei setzen sie ihr Fachwissen und ihr Modebewusstsein für eine technisch optimale sowie ästhetische Lösung für gutes Sehen ein.
- b.
- Sie passen Kundinnen und Kunden augenoptische Produkte individuell und anatomisch korrekt an; sie montieren Brillen und führen Nachbearbeitungen und Reparaturen durch; sie haben bei der Ausführung dieser Arbeiten ein hohes Qualitätsbewusstsein.
- c.
- Sie sind mit verschiedenen administrativen Aufgaben in Bezug auf Kundenaufträge, Lieferungen und Marketing für den Betrieb betraut und wickeln diese zuverlässig ab.
- d.
- Im Kontakt mit Kundinnen und Kunden, mit externen Ansprechpersonen sowie im Team zeigen sie eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und gepflegte Umgangsformen.