Art. 1 Berufsbild
Holzindustriefachfrauen und Holzindustriefachmänner auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie organisieren den Prozess der Herstellung von Schnittholz und holzbasierten Produkten.
- b.
- Sie verarbeiten Rundholz zu Schnittholz und trocknen oder behandeln die Halbfabrikate.
- c.
- Sie fertigen und behandeln holzbasierte Produkte für Gewerbe und Industrie.
- d.
- Sie nehmen Lieferungen von Rohholz, Halbfabrikaten sowie Hilfs- und Betriebsstoffen an, lagern sie und bereiten sie für den nächsten Produktionsschritt oder die Auslieferung vor; sie achten dabei auf ein ressourcenschonendes und umweltgerechtes Vorgehen.
- e.
- Sie bedienen, steuern, überwachen und warten betriebliche Anlagen und Maschinen, beheben einfache Störungen und fordern rechtzeitig geeignete Unterstützung an.
- f.
- Sie verarbeiten, verwerten oder entsorgen das anfallende Restholz.