Zu melden ist:
1. die Herstellung von Zentrifugenrotorrohren und die Montage von Gaszentrifugen, wobei:
- 1.1
- Zentrifugenrotorrohre dünnwandige Zylinder nach Anhang 2 Teil 1 Exportkontrollnummer (EKN) 0B001.b.3 der Güterkontrollverordnung vom 3. Juni 201613 (GKV) sind,
- 1.2
- Gaszentrifugen (Anhang 2 Teil 1 EKN 0B001.b GKV) folgende Eigenschaften und Merkmale aufweisen:
- 1.2.1
- sie bestehen in der Regel aus einem oder mehreren dünnwandigen Zylindern mit einem Durchmesser zwischen 75 mm und 400 mm,
- 1.2.2
- sie weisen rotierende Bauteile auf, die eine so grosse Festigkeit im Verhältnis zur Dichte haben, dass sie sich mit einer hohen Umfangsgeschwindigkeit von etwa 300 m/s oder mehr um die vertikale Rotationsachse in einem Vakuum drehen können,
- 1.2.3
- sie sind in ihren Einzelteilen wie auch als Ganzes mit grösster Genauigkeit hergestellt;
2. die Herstellung von Diffusionstrennwänden, wobei Diffusionstrennwände dünne poröse Filter nach Anhang 2 Teil 1 EKN 0B001.c.1. GKV sind;
3. die Herstellung oder die Montage von Lasersystemen mit Bauteilen nach Anhang 2 Teil 1 EKN 0B001.g und h GKV;
4. die Herstellung oder die Montage von elektromagnetischen Isotopentrennern mit Ionenquellen im Sinne von Anhang 2 Teil 1 EKN 0B001.j.1–6 GKV;
5. die Herstellung oder die Montage von Kolonnen oder Extraktionsvorrichtungen nach Anhang 2 Teil 1 EKN 0B001.e.1–3 und 6 und 0B001.f.1–3 GKV;
6. die Herstellung von aerodynamischen Trenndüsen oder Wirbelröhren nach Anhang 2 Teil 1 EKN 0B001.d.1 und 2 GKV;
7. die Herstellung oder die Montage von Uranplasmaerzeugungssystemen, wobei Uranplasmaerzeugungssysteme speziell ausgelegte oder angefertigte Systeme für die Erzeugung von Uranplasma sind, die flächenbestrahlende oder rasternde Hochleistungs-Elektronenstrahlkanonen mit einer Auftreffleistung von mehr als 2,5 kW/cm enthalten können;
8. die Herstellung von Zirkoniumrohren nach Anhang 2 Teil 1 EKN 0A001.f GKV;
9. die Herstellung oder die Anreicherung von Schwerwasser oder Deuterium, worunter Deuterium (Deuteriumoxid) und jede Deuteriumverbindung, in der das Deuterium-Wasserstoffatom-Verhältnis grösser ist als 1:5000, zu verstehen ist;
10. die Herstellung von nuklearreinem Graphit, worunter Graphit mit einem Reinheitsgrad, der einem Boräquivalent von weniger als 5 ppm entspricht, und mit einer Dichte von über 1,50 g/cm3 zu verstehen ist;
11. die Herstellung von Brennelementbehältern, worunter Behälter für den Transport und/oder die Lagerung von abgebrannten Brennelementen zu verstehen sind, die chemischen, thermischen und radiologischen Schutz bieten und Zerfallswärme beim Be- und Entladen sowie bei der Beförderung und der Lagerung ableiten;
12. die Herstellung von Regelstäben nach Anhang 2 Teil 1 EKN 0A001.d GKV;
13. die Herstellung von kritikalitätssicheren Behältern nach Anhang 2 Teil 1 EKN 0B006 Anmerkungen c und e GKV;
14. die Herstellung von Brennelement-Zerschneidern nach Anhang 2 Teil 1 EKN 0B006 Anmerkung b GKV;
15. der Bau von heissen Zellen, worunter einzelne Zellen oder verbundene Zellen ab einem Gesamtvolumen von 6 m3 und mit einer Abschirmung, die mindestens einer 0,5 m dicken Betonschicht mit einer Dichte von mindestens 3,2 g/cm3 entspricht, ausgestattet mit Geräten für ferngesteuerte Operationen zu verstehen sind.