1 Rohrleitungsanlagen bestehen aus Rohrleitungen und Nebenanlagen.
2 Ölleitungen sind Rohrleitungsanlagen für den Transport von flüssigen Brenn- oder Treibstoffen.
3 Gasleitungen sind Rohrleitungsanlagen für den Transport von gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen.
4 Für Rohrleitungen, die dem Transport von Stoffen dienen, die sowohl flüssig als auch gasförmig sein können, legt die technische Aufsichtsbehörde die Kategorie fest.
5 Nebenanlagen sind Einrichtungen (Installationen wie Pumpen und Speicher sowie Gebäude), die dem Betrieb von Rohrleitungen dienen. Die technische Aufsichtsbehörde legt im Einzelnen fest, welche Einrichtungen als Nebenanlagen gelten.
6 Alle Druckangaben sind als Überdruck zu verstehen.
7 Alle Distanzangaben bezeichnen die horizontale Entfernung zwischen dem äussersten Rand eines Objektes und der Rohraussenseite (lichte Weite).
8 Sicherheit bedeutet den Schutz der Rohrleitung vor innerer und äusserer Beschädigung, soweit der Begriff in einem besonderen Zusammenhang nicht anders definiert wird.