837.063.1

Verordnung
für die von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosen­versicherung betriebenen Informationssysteme

(ALV-Informationssystemeverordnung, ALV-IsV)

vom 26. Mai 2021 (Stand am 1. September 2023)

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 96c Absatz 3 und 109 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 19821 (AVIG),
auf die Artikel 35 Absatz 5 und 41 Absatz 1 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vom 6. Oktober 19892 (AVG)
und auf Artikel 25 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 19923,

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt den Betrieb und die Benützung der Informationssysteme nach Artikel 83 Absatz 1bis AVIG.

Art. 2 Verantwortung

1 Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung ist verantwortlich für die Organisation, die Entwicklung und den Betrieb der Informationssysteme nach Artikel 83 Absatz 1bis AVIG.

2 Sie überwacht die Einhaltung der Vorgaben nach dem Datenschutzgesetz vom 25. September 20204 und kann dazu regelmässige Kontrollen durchführen oder durchführen lassen.5

3 Die Verantwortlichen der Stellen und Organe nach Artikel 96c AVIG und Artikel 35 AVG stellen sicher, dass den Anwenderinnen und Anwendern der Informationssysteme nur die Berechtigungen gewährt werden, die sie benötigen.

4 SR 235.1

5 Fassung gemäss Anhang 2 Ziff. II 123 der Datenschutzverordnung vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Sept. 2023 (AS 2022 568).

Art. 3 Datensicherheit

1 Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung und die Stellen und Organe nach Artikel 96c AVIG und Artikel 35 AVG gewährleisten bei der Bearbeitung von Personendaten die Datensicherheit. Sie sorgen für angemessene technische und organisatorische Massnahmen.

2 Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung trifft die Massnahmen, die notwendig sind, um die Daten und Programme der Informationssysteme nach Entwendung, Verlust oder unbeabsichtigter Vernichtung wiederherzustellen.

3 Sie legt in einem Bearbeitungsreglement namentlich ihr internes Verfahren zur Gewährleistung der Datensicherheit, das Datenbearbeitungs- und Kontrollverfahren sowie die einzelnen Sicherheitsmassnahmen fest.

Art. 5 Datenexport in die Informationssysteme der Durchführungsstellen

1 Der Export von Daten aus den Informationssystemen nach Artikel 83 Absatz 1bis AVIG in die Informationssysteme der Durchführungsstellen bedarf vor dem ersten Export in das jeweilige Informationssystem einer Genehmigung durch die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung.

2 Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a.
Der Export und die Nutzung der Daten sind für den Vollzug des AVIG oder des AVG notwendig.
b.
Die Durchführungsstellen gewährleisten für die exportierten Daten die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
c.
Im Falle kantonaler Durchführungsstellen verfügen diese für ihr eigenes Informationssystem und für die Bearbeitung von Daten aus Drittsystemen über eine Grundlage in einem kantonalen Gesetz im formellen Sinn.
Art. 6 Daten für die Bestimmung der Leistungskennzahlen und die Wirkungsmessung

1 Für die Bestimmung der Leistungskennzahlen und die Wirkungsmessung enthalten die Informationssysteme nach dem 2.–4. Abschnitt folgende Daten:

a.
den Zusammenhang zwischen den stellensuchenden natürlichen Personen nach dem AVG, den versicherten natürlichen Personen nach dem AVIG und den gemeldeten offenen Stellen;
b.
die Wirkungen und Leistungen der Stellen nach Artikel 96c Absatz 1ter AVIG;
c.
Namen und Vornamen sowie Stellen, bei denen die betreffenden Personen angestellt sind;
d.
Anzahl und Art der erbrachten Leistungen sowie die erzielten Wirkungen.

2 Die in Absatz 1 Buchstaben c und d erwähnten Daten, die die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter betreffen, dürfen jederzeit durch sie eingesehen werden.

3 Die Vorgesetzten der Stellen nach Artikel 96c Absatz 1ter AVIG dürfen die in Absatz 1 Buchstaben c und d genannten Daten ihrer Mitarbeitenden einsehen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Art. 7 Finanzierung

1 Die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb der Informationssysteme werden vom Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung gedeckt.

2 Der Bund beteiligt sich mit einem pauschalen Beitrag an den Kosten der Informationssysteme nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstaben b–e AVIG.

3 Die Höhe der Pauschale bemisst sich nach den Kosten, die für die Erfüllung von Bundesaufgaben anfallen.

4 Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung geregelt.

2. Abschnitt: Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung


Art. 8 Zweck

Das Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstabe a AVIG dient der Auszahlung, Abrechnung und Verbuchung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung durch die Arbeitslosenkassen.

3. Abschnitt: Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung

Art. 10 Zweck

Das Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstabe b AVIG dient:

a.
der Durchführung sowie der Beaufsichtigung und Kontrolle der Durchführung der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung;
b.
der Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit den privaten Arbeitsvermittlern und den Arbeitgebern;
c.
der Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit der Konsularischen Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten für die Erfüllung der in Artikel 25 Absätze 1 und 2 AVG vorgesehenen Aufgaben;
d.
der Koordination und der interinstitutionellen Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit den Organen der Sozialversicherungen und Sozialhilfe;
e.
der Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit den nach Artikel 35 Absatz 3 Buchstabe k AVG eingesetzten Behörden zur Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht;
f.
der Arbeitsmarktbeobachtung und der Arbeitsmarktstatistik.

4. Abschnitt: Informationssystem für die Analyse von Arbeitsmarktdaten


Art. 12 Zweck

Das Informationssystem für die Analyse von Arbeitsmarktdaten nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstabe c AVIG dient:

a.
der Führung einer aktuellen Statistik für die Arbeitsmarktbeobachtung nach Artikel 36 AVG und den Ziffern 17 und 150 des Anhangs der Statistiker­hebungsverordnung vom 30. Juni 19938;
b.
der Arbeitsmarktforschung nach Artikel 73 AVIG;
c.
der Bereitstellung von Leistungs- und Führungskennzahlen für die beteiligten Stellen.
Art. 13 Inhalt

Für die Arbeitsmarktbeobachtung enthält das Informationssystem Daten über:

a.
die stellensuchenden natürlichen Personen gemäss AVG;
b.
die versicherten natürlichen und juristischen Personen gemäss AVIG;
c.
die erfassten offenen Stellen;
d.
die arbeitsmarktlichen Massnahmen;
e.
die gemäss AVIG erfolgten Leistungen an natürliche und juristische Personen.
Art. 14 Datenbeschaffung

Die Daten werden durch die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung übernommen aus:

a.
dem Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeits­losenversicherung;
b.
dem Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung;
c.
den statistischen Erhebungen sowie den Registern des Bundesamtes für Statistik;
d.
der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung.
Art. 15 Bekanntgabe von Daten zu Forschungszwecken

1 Daten aus dem Informationssystem dürfen zu Forschungszwecken bekannt gegeben werden.

2 Spezifische Personendaten dürfen Institutionen, die Forschung betreiben, bekannt gegeben werden, sofern es sich um eine einmalige Datenbekanntgabe handelt und die betroffenen Personen ihre schriftliche Einwilligung erteilt haben. Keine Einwilligung ist erforderlich, wenn es sich um rein statistische oder vollständig anonymisierte Daten handelt und die Bekanntgabe einem überwiegenden Interesse entspricht.

Art. 16 Datenzusammenführung

Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung sorgt für eine zweckmässige Zusammenführung der Daten innerhalb des Informationssystems.

5. Abschnitt: Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen

Art. 17 Zweck

1 Die Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstabe d AVIG dient als Kontaktstelle zwischen den Bezügerinnen und Bezügern von Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder der öffentlichen Arbeitsvermittlung und den Durchführungsstellen.

2 Sie dient den Benutzerinnen und Benutzern zur Übermittlung der Daten, die für den Bezug von Leistungen notwendig sind.

Art. 18 Registrierung

1 Wer die Zugangsplattform nutzen will, muss sich registrieren.

2 Als registriert gilt, wer die allgemeinen Nutzungsbedingungen und die dazugehörige Datenschutzerklärung anerkannt hat.

Art. 19 Datenaustausch

1 Die auf der Zugangsplattform hinterlegten Daten werden automatisch an die entsprechenden Informationssysteme der Arbeitslosenversicherung übermittelt.

2 Die Daten, die den Bezügerinnen und Bezügern von Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt werden, stammen aus den in Artikel 83 Absatz 1bis Buchstaben a und b AVIG genannten Informationssystemen.

6. Abschnitt: Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung

Art. 21 Zweck

Die Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstabe e AVIG dient als elektronische Stellenbörse.

Art. 22 Registrierung

1 Wer die Plattform nutzen will, muss sich registrieren.

2 Als registriert gilt, wer die allgemeinen Nutzungsbedingungen und die dazugehörige Datenschutzerklärung anerkannt hat.

Art. 23 Struktur, Zugriff und Zuständigkeit

1 Die Plattform hat einen frei zugänglichen Bereich und einen Bereich mit gesichertem Zugriff.

2 Der Zugang zum Bereich mit gesichertem Zugriff ist Personen und Stellen nach Artikel 35 Absatz 3ter AVG vorbehalten.

3 Der Inhalt der Plattform wird durch die zuständige Amtsstelle bewirtschaftet.

Art. 24 Personenprofil

Alle bei den Arbeitsmarktbehörden registrierten Stellensuchenden entscheiden, ob ihr Personenprofil auf der Plattform einsehbar ist und ob es anonymisiert oder nicht anonymisiert publiziert wird. Dies wird im Informationssystem der öffentlichen Arbeitsvermittlung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. b AVIG) registriert.

7. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 26 Aufhebung anderer Erlasse

Die folgenden Erlasse werden aufgehoben:

1.
die Verordnung vom 26. Oktober 20169 über das Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung;
2.
die Verordnung vom 1. November 200610 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsmarktstatistik;
3.
die Verordnung vom 25. Oktober 201711 über das Informationssystem für die Analyse von Arbeitsmarktdaten.

Anhang 112

12 Die Bereinigung gemäss Anhang Ziff. II 42 der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 800) betrifft nur den französischen und italinenischen Text.

(Art. 9)

Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. a AVIG): Daten und Zugriffsrechte


1 Abkürzungen

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung

ALE Arbeitslosenentschädigung

ALV Arbeitslosenversicherung

AMM Arbeitsmarktliche Massnahmen

BVG Berufliche Vorsorge

BUR Betriebs- und Unternehmensregister

EESSI Electronic Exchange of Social Security Information

IBAN International Bank Account Number

IE Insolvenzentschädigung

IK Individuelles Konto

IV Invalidenversicherung

KAE Kurzarbeitsentschädigung

KTG Krankentaggelder

PLZ Postleitzahl

RINA Reference Implementation for a National Application

SB Sachbearbeitung

SWE Schlechtwetterentschädigung

UID Unternehmensidentifikation

UPI Unique Person Identification

2 Rollenbeschreibung

2.1

Arbeitslosenkassen

SB ALE

Sachbearbeitung Leistungsart ALE inklusive Gruppenverantwortlichen und Kontrollverantwortlichen für ALE sowie Sachbearbeitung alle Leistungsarten

SB IE

Sachbearbeitung Leistungsart IE inklusive Gruppenverantwortlichen und Kontrollverantwortlichen für IE
sowie Sachbearbeitung alle Leistungsarten

SB KS

Sachbearbeitung Leistungsart KAE/SWE inklusive Gruppenverantwortlichen und Kontrollverantwortlichen
für KAE/SWE sowie Sachbearbeitung alle Leistungsarten

SB INT

Sachbearbeitung Internationales

SB FIN

Sachbearbeitung Finanzen

2.2

ALV-Ausgleichsstelle

SB INT

Sachbearbeitung Internationales

SB REV

Sachbearbeitung Revision: für alle Leistungsarten inklusive AMM

SB JD

Sachbearbeitung Juristischer Dienst: für alle Leistungsarten inklusive AMM

SB SUP

Sachbearbeitung Fach- und Applikationssupport ALV-Ausgleichsstelle sowie externe Partner
der ALV-Ausgleichsstelle

SB FIN

Sachbearbeitung Finanzen

3. Daten und Zugriffsrechte

Legende

B Bearbeitung von Daten

A Einsehen von Daten

– Kein Zugriff

Arbeitslosenkassen

ALV-Ausgleichsstelle

SB ALE

SB IE

SB KS

SB INT

SB FIN

SB INT

SB FIN

SB REV

SB JD

SB SUP

3.1
Arbeitslosenentschädigung und Internationales

3.1.1
Personendaten der versicherten Person
(AHV-Nummer, ALV-Personen-Nummer, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Sprache, Zivilstand, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Heimatort, Bevollmächtigte/r)

B

A

A

B

B

B

B

B

B

3.1.2
Adressdaten der versicherten Person
(Strasse, Nummer, PLZ, Ort, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse)

B

A

A

B

B

B

B

B

B

3.1.3
Daten zu den Kindern der versicherten Person
(Anzahl Kinder sowie AHV-Nummer, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum der Kinder)

B

A

A

B

B

B

B

B

B

3.1.4
Zahlungsverbindung/IBAN der versicherten Person

B

A

A

B

B

B

B

3.1.5
Daten zur Erwerbstätigkeit und -fähigkeit der versicherten Person (Beschäftigungsgrad, Arbeitsfähigkeit, letztes Arbeitsverhältnis [inklusive Kündigung, Lohnansprüchen und/oder weiteren Leistungen], weitere Einkommen, Beteiligungen, Tätigkeitsnachweise, weitere Anspruchs­erhebungen)

B

A

A

B

B

B

B

B

B

3.1.6
Daten zu Versicherungsleistungen bzw. Renten und/oder Taggeldern der versicherten Person (AHV, IV, BVG, KTG, ausländische Sozialversicherung)

B

A

A

B

B

B

B

B

B

3.1.7
Daten zu Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär, Zivildienst und Zivilschutzdienst, Haftauf­enthalt und/
oder Aufenthalt in Erziehungseinrich­tungen oder Ähnlichem der versicherten Person

B

A

A

B

B

B

B

B

B

3.1.8
Anspruchsdaten der versicherten Person

B

A

A

B

B

B

B

3.1.9
Auszahlungsdaten inklusive Einzahlungsdaten zu Rück­forderungen (Mahnungen, Betreibungen, Erlassgesuche und Erlasse)

B

A

A

B

B

B

B

B

3.1.10
Auszahlungsdaten (Prämien) an die Sozialversicherungen

B

B

B

B

B

B

3.1.11
Quellensteuerdaten der versicherten Person

B

A

A

B

B

B

B

3.1.12
Verfügungen für die versicherte Person

B

A

A

B

B

B

B

3.1.13
Betriebsdaten für ALE (BUR-Nummer, UID, Name, Rechtsform, Adresse sowie Daten zur Erwerbstätigkeit, zum Anstellungsverhältnis, zum Beteiligungsverhältnis sowie zu Ansprüchen der versicherten Person)

B

A

A

B

B

B

B

B

B

3.1.14
Angaben der ausländischen Träger und/oder Verbindungsstelle

A

A

A

B

B

B

B

B

B

3.1.15
Abrechnungen der ausländischen Verbindungsstelle

A

B

B

B

B

B

3.2
Insolvenzentschädigung

3.2.1
Personendaten der versicherten Person (s. 3.1.1)

A

B

A

B

B

B

B

3.2.2
Adressdaten der versicherten Person (s. 3.1.2)

A

B

A

B

B

B

B

3.2.3
Zahlungsverbindung/IBAN der versicherten Person

A

B

A

B

B

B

B

3.2.4
Daten zur Erwerbstätigkeit der versicherten Person
(Dauer des Arbeitsverhältnisses, letzter Arbeitstag, Tätigkeit, Beschäftigungsgrad, Lohn- und sonstige Forderungen [inklusive Vorschüssen], Ferienansprüche)

A

B

A

B

B

B

B

3.2.5
Daten zu Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär, Zivildienst und Zivilschutzdienst der versicherten Person

A

B

A

B

B

B

B

3.2.6
Anspruchsdaten der versicherten Person

A

B

A

B

B

B

B

3.2.7
Daten zu AMM der versicherten Person

A

B

A

B

B

B

B

3.2.8
Auszahlungsdaten inklusive Einzahlungsdaten zu Rückforderungen (Mahnungen, Betreibungen, Erlass­gesuche und Erlasse)

A

B

A

B

B

B

B

B

3.2.9
Auszahlungsdaten (Prämien) an die Sozialversicherungen

B

B

B

B

B

B

3.2.10
Quellensteuerdaten der versicherten Person

A

B

A

B

B

B

B

3.2.11
Verfügungen für die versicherte Person

A

B

A

B

B

B

B

3.2.12
Betriebsdaten für IE (BUR-Nummer, UID, Name, Rechtsform, Adresse sowie Daten zur Erwerbstätigkeit, zum Anstellungsverhältnis sowie zu Ansprüchen der versicherten Person, Daten zur Abrechnung an die Sozialversicherungen)

A

B

A

B

B

B

B

3.3
Kurzarbeits-/Schlechtwetterentschädigung

3.3.1
Betriebsdaten für KAE/SWE (BUR-Nummer, UID,
Name, Rechtsform, Adresse, Ansprechpartner, Personal­bestand, betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, Umfang der Kurzarbeit, Ausgleichskasse, Fragebogen
[zu Vorstellung der Firma, Auftragslage und Geschäftsgang, Begründung der Kurzarbeit und Ausblick])

A

A

B

B

B

B

B

3.3.2
Personendaten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AHV-Nummer, ALV-Personen-Nummer, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum)

A

A

B

B

B

B

B

3.3.3
Anspruchsdaten inklusive Rückforderungen
des Betriebs

A

A

B

B

B

B

B

3.3.4
Auszahlungsdaten inklusive Rückforderungen,
Mahnungen und Betreibungen, Erlassgesuchen und Erlassen des Betriebs

A

A

B

B

B

B

B

B

3.3.5
Verfügungen für den Betrieb

A

A

B

B

B

B

B

3.4
Projektkosten für AMM

3.4.1
Auszahlungsdaten

B

B

B

B

B

Anhang 2

(Art. 11)

Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. b AVIG): Daten und Zugriffsrechte


1 Abkürzungen

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung

ALK Arbeitslosenkasse

AMM Arbeitsmarktliche Massnahmen

BUR Betriebs- und Unternehmensregister

IIZ Interinstitutionelle Zusammenarbeit

IS-ALA Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung

IV Invalidenversicherung

KAE Kurzarbeitsentschädigung

KAST Kantonale Amtsstelle

KB Behörde zur Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht

KD Konsularische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

SB Sachbearbeitung

SH Sozialhilfe

RINA Reference Implementation for a National Application

SB Sachbearbeitung

SWE Schlechtwetterentschädigung

2. Daten und Zugriffsrechte

Legende:

A Zugriff aufgrund von Bearbeitungsrechten auf alle Fälle

F Zugriff aufgrund von Bearbeitungsrechten auf eigene Fälle

– Kein Zugriff

KAST

SH im Rahmen der IIZ

IV im Rahmen der IIZ

KD

Stellensuchende

Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail-Adresse,
Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Nationalität, AHV-Nummer / Sozial­­versicherungsnummer, Personennummer, Aufenthaltsstatus und -berechtigung

A

F

F

A

Anmeldedatum und Anmeldeort, Zuweisungsstopp, Erwerbsstatus und Erwerbssituation, Leistungsbezug/kantonale Arbeitslosenhilfe, zuständige Amtsstellen und -personen

A

F

F

A

Berufliche Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen, Lebenslauf, Sprachkenntnisse

A

F

F

A

Art und Ausmass der gesuchten Tätigkeit (Verfügbarkeit), Mobilität,
Führerausweis, Arbeitsregion, letzter Arbeitgeber und dessen Branche

A

F

F

A

Gewünschte Datenfreigabe

A

F

F

A

Beginn, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Versicherungsleistungen,
Rahmenfrist, Beschäftigungsgrade, Langzeitarbeitslosigkeit, ALK/Zahlstelle und deren zuständige SB, Kontrollperiode

F

F

Kontroll- und Beratungstermine (Datum, Zeit, Durchführungsort),
Beratungsprotokolle

F

F

F

Vermittelbarkeit, Qualifizierungsbedarf, für Wiedereingliederung notwendige IS-ALA-Daten, Wiedereingliederungsziele, Wiedereingliederungsaktionen

F

F

F

F

Zugewiesene Fachberatung

F

F

F

F

Zuweisungen zu Stellenangeboten, Kontaktperson, Zuweisungsresultat

A

F

F

A

Matchingresultate

A

F

A

Art, Dauer und Höhe eines Zwischenverdienstes; Kontaktdaten
des Arbeitgebers während des Zwischenverdienstes

F

F

F

Art, Dauer, Durchführungsort und Kosten einer AMM (Titel der Massnahme, Anbieter, Beginn und Ende, Anwesenheitspflicht, Verantwortlicher LAM, Zielgruppen, Mindestvoraussetzungen, Durchführungsort, verantwortliche Person), für AMM notwendige Daten Stellensuchender, für AMM notwendige IS-ALA-Daten

F

F

F

F

Leistungsexporte

F

F

F

Arbeitsbemühungen (Kontrollperiode, Personalberaterin oder Personalberater), Nachweisbefreiung

F

F

F

Grund, Beginn und Dauer von Sanktionen, Vermittlungsfähigkeit

F

F

Abmeldedatum und Abmeldegrund, Arbeitsbeginn, neuer Arbeitgeber,
neuer Arbeitskanton, Branche und gefundener Beruf

F

F

F

F

KAST

SH im Rahmen der IIZ

IV im Rahmen der IIZ

KD

KB

Unternehmen

Name, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail-Adresse, Webadresse, Branche, Unternehmensstatus, Verweiser-Nummer

A

F

A

A

A

BUR-Daten (BUR-Nummer, Adresse, Telefonnummer, Rechtsform, Betriebsgrösse, Wirtschaftsstatus, Arbeitssprache), Handelsregisterdaten

A

F

A

A

Kontaktpersonen (Funktion, Stellung, Sprache, Adresse, Telefonnummer, Fax,
E-Mail-Adresse)

A

F

A

A

A

Vereinbarung zur Zusammenarbeit, Geschäftstätigkeit, Erreichbarkeit

A

F

A

A

Beschäftigte Berufsgruppen

A

F

A

A

A

Geschäftsgang (Zeitraum, Stellen, durch RAV besetzte Stellen, KAE, SWE, Anzahl beschäftigte Stellensuchende, Zuschüsse)

A

F

A

A

-

Ausgeschriebene Stellen, Zuweisungen, Stellenmeldung, Stellenabmeldung (Grund, Datum), Stellenbezeichnung, Arbeitsbedingungen (Antritt, Dauer, Beschäftigungsgrad, Lohn, Örtlichkeit), Tätigkeit, Stellenanforderungen
(Qualifikation, Erfahrung, Ausbildungsniveau, Abschluss), erforderliche Sprachkenntnisse, Kontaktperson, Zuweisungen

A

F

A

A

A

Matchingresultate

A

A

A

Beginn, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Versicherungsleistungen, zuständige Amtsstellen und -personen, Betriebsabteilung, Anzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

A

Anhang 3
(Art. 20 und 25)

Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen und Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. d und e AVIG): Funktionen und Zugriffsrechte


1. Abkürzungen

AMM Arbeitsmarktliche Massnahmen

RAV Regionale Arbeitsvermittlungszentren

2. Rollenbeschreibung

Rollen

Beschreibung

Anonym

Benutzerinnen und Benutzer ohne Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung

STES

Beim RAV aktiv gemeldete stellensuchende Personen und/oder versicherte Personen
mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung

Arbeitgeber

Arbeitgeber mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung

pAV

Private Arbeitsvermittler und Personalverleihunternehmen (Verleiher) mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung

öAV

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung

SYS-Admin

Beauftragte Informatikentwicklung mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung

AMM-Anbieter

Anbieter von AMM mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung

3. Funktionen und Zugriffsrechte

Legende:

X Zugriff

– Kein Zugriff

Funktionen

Rollen

 

Anonym

STES

Arbeitgeber

pAV

SYS-Admin

öAV

AMM-Anbieter

Kandidatinnen und Kandidaten suchen

X

X

X

X

X

X

X

Personalien und Kontaktdaten der Kandidatinnen und Kandidaten einsehen

X

X

Kandidatinnen und Kandidaten kontaktieren

X

X

Stellen melden

X

X

X

Stellen bewirtschaften

X

X

Stellen suchen

X

X

X

X

X

X

X

Auf die Dienstleistungen rund
um die Stellensuche zugreifen

X

X

X

X

X

X

Auf den Informationsvorsprung zugreifen

X

X

X

Persönliche Arbeitsbemühungen nachweisen

X

Bewerbungsunterlagen einreichen

X

Angaben der versicherten Person einreichen

X

Voranmeldung Kurzarbeit einreichen

X

X

X

X

Antrag und Abrechnung Kurzarbeitsentschädigung einreichen

X

X

X

Anmeldung zur Arbeitsvermittlung

X

Daten der Entscheide einsehen
(inklusive ausgewählter Daten
von Stellensuchenden)

X

X

X

Dokumente im Zusammenhang mit AMM herunterladen und hochladen

X

X

X

System verwalten

X