Art. 1
Die Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres vom Kanton Bern zum Kanton Freiburg wird genehmigt.
132.211
(Kantonswechsel der bernischen Gemeinde Clavaleyres)
vom 18. Dezember 2020 (Stand am 1. Januar 2022)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 20202,
beschliesst:
1 SR 101
2 BBl 2020 7447
Die Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres vom Kanton Bern zum Kanton Freiburg wird genehmigt.
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen den Beschluss kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt der Beschluss am 1. Januar 2022 in Kraft.
3 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.
Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2022