Art. 1 Berufsbild
Carrosseriereparateurinnen und -reparateure auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie beurteilen einfache Schäden an Unfallfahrzeugen durch Sichtprüfungen und demontieren und montieren Fahrzeugkomponenten, welche die Reparaturarbeiten behindern würden; sie führen einfache Arbeiten an der Fahrzeugelektrik aus und kontrollieren das Fahrzeug vor der Übergabe an die Kundschaft.
- b.
- Sie reparieren Carrosserieteile mit verschiedenen Arbeitstechniken durch Ausbeulen und Fügen; sie reparieren oder ersetzen Fahrzeugverglasungen und Kunststoffteile; sie wenden Werkstattinformationssysteme an und setzen Reparaturleitfäden um.
- c.
- Sie beurteilen Untergründe von Carrosserieteilen, behandeln Materialoberflächen und decken die nicht zu lackierenden Bereiche ab; sie bereiten Grundbeschichtungsmaterialien vor, tragen sie auf und schleifen sie, bis die geforderte Oberflächenqualität erreicht ist; sie schützen Oberflächen vor Korrosion und dichten Fugen zwischen den Carrosserieteilen.
- d.
- Sie lösen ihre Aufgaben eigenverantwortlich, selbstständig oder im Team, handeln systematisch, wirtschaftlich und zuverlässig; sie sind kundenorientiert, verwenden geeignete Methoden, Einrichtungen und Hilfsmittel, unter Beachtung der Herstellervorschriften; sie setzen die Massnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz um, indem sie wenn nötig die persönliche Schutzausrüstung tragen.