Art. 1 Berufsbild und Fachrichtungen
1 Gebäudeinformatikerinnen und Gebäudeinformatiker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie planen und führen einfache Projekte in den Bereichen Gebäudeautomation, Kommunikation und Multimedia (GKM-Systeme) und unterstützen die Projektleitung bei komplexen Projekten.
- b.
- Sie installieren GKM-Systeme, einschliesslich der entsprechenden Geräte, Komponenten und Netze der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT).
- c.
- Sie verbinden GKM-Systeme mit übergeordneten Managementsystemen.
- d.
- Sie integrieren gebäudetechnische Systeme wie Heizungen und Lüftungen sowie elektrische Energieverbraucher in ein funktionierendes Netz und erstellen dafür intelligente Steuerungen.
- e.
- Sie installieren Endgeräte und Anwendungen und integrieren sie in ein funktionierendes Netz.
- f.
- Sie halten die sicherheitsrelevanten Anforderungen ein und gewährleisten den Datenschutz.
2 Innerhalb des Berufs der Gebäudeinformatikerin und des Gebäudeinformatikers auf Stufe EFZ gibt es die folgenden Fachrichtungen:
- a.
- Planung;
- b.
- Gebäudeautomation;
- c.
- Kommunikation und Multimedia.
3 Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.