Art. 1 Gegenstand und Ziele
Diese Verordnung bestimmt die Organe, die Strategien und die Verfahren, die nötig sind:
- a.
- für die Bereitstellung von digitalen Diensten, die auf die Bedürfnisse ihrer Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet sind;
- b.
- für die Digitalisierung, Automatisierung und Integrierung der Geschäftsprozesse;
- c.
- für die Nutzung und den Austausch der Daten und die Standardisierung ihrer Semantik;
- d.
- für eine Lenkung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT, IKT-Lenkung) nach den Grundsätzen der Zweckmässigkeit, Interoperabilität, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit;
- e.
- für die Förderung offener und anerkannter Informatikstandards;
- f.
- für eine optimale Unterstützung bei der Realisierung der gemeinsamen Ziele von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der digitalen Verwaltung.