Art. 1 Berufsbild, Berufe und Schwerpunkte
1 Die Fachleute im Berufsfeld Mikrotechnik auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie beherrschen die Entwurfs- und Fertigungstechniken in der Mikrotechnik und setzen die Methoden der Serienanfertigungen um; sie erarbeiten technische Unterlagen für den Eigengebrauch oder für die Produktion; dabei informieren sie sich laufend über organisatorische und technologische Neuerungen bezüglich Software, Materialien, Produktions- und Kontrollmittel.
- b.
- Sie verfügen über grundlegende Fachkompetenzen in sämtlichen Berufen im Berufsfeld Mikrotechnik und über vertiefte spezifische Kompetenzen je nach gewähltem Beruf.
- c.
- Sie beteiligen sich an transversalen Projekten in ihrem Betrieb und berücksichtigen dabei die verschiedenen Vorgaben in Bezug auf das Produkt, die Ausstattung, die verfügbaren Bearbeitungstechniken und die geltenden Normen des Betriebs sowie in Bezug auf die verfügbaren neuen Technologien; sie arbeiten mit den unterschiedlichen Einheiten des Unternehmens zusammen.
- d.
- Sie legen die Produktions- und Kontrollmethoden und -prozesse sowie die Instrumente für das Qualitätsmanagement, die für den Betrieb gelten sollen, so fest, führen sie so ein und wenden sie so an, dass sie in ihrer jeweiligen Arbeitsumgebung optimal arbeiten können; dabei gehen sie stets lösungsorientiert vor.
- e.
- Bei der Ausführung ihrer Aufgaben wenden sie die geltenden Normen betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wie auch zum Umweltschutz und zum sparsamen Umgang mit den Ressourcen an.
2 Das Berufsfeld Mikrotechnik auf Stufe EFZ umfasst die folgenden Berufe:
- a.
- Mikromechanikerin EFZ / Mikromechaniker EFZ;
- b.
- Mikrozeichnerin EFZ / Mikrozeichner EFZ;
- c.
- Qualitätsfachfrau in Mikrotechnik EFZ / Qualitätsfachmann in Mikrotechnik EFZ.
3 Innerhalb des Berufs der Mikromechanikerin und des Mikromechanikers auf Stufe EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Fertigung und CNC;
- b.
- Décolletage;
- c.
- Stanzwerkzeuge/Giessformen.
4 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.