Art. 1 Berufsbild
1 Podologinnen und Podologen auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie lindern oder beseitigen durch nicht operative podologische Behandlungen oder Anbringung von Hilfsmitteln epidermale, unguale und funktionelle Probleme an den Füssen, Zehen und Zehennägeln und die damit verbundenen Beschwerden; durch die Fussbehandlung und die podologische Massage sorgen sie für die verbesserte Bewegungsfähigkeit und das Wohlbefinden ihrer Patientinnen und Patienten.
- b.
- Sie betreuen, behandeln und beraten Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen und in unterschiedlichem Gesundheitszustand; dabei gilt Folgendes:
- 1.
- für Patientinnen und Patienten, die zu keiner Risikogruppe gemäss der Definition der Organisation Podologie Schweiz (OPS)4 gehören, interpretieren sie ärztliche Diagnosen und Verordnungen und erstellen Behandlungspläne eigenständig,
- 2.
- bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten, die zu einer Risikogruppe gemäss der Definition der OPS gehören, arbeiten sie auf Anweisung und unter Verantwortung einer dipl. Podologin HF, eines dipl. Podologen HF, einer Fachperson mit einem gleichwertigen Abschluss oder einer Inhaberin oder eines Inhabers eines der folgenden Abschlüsse:
- –
- Fähigkeitszeugnis als Podologin oder Podologe des Schweizerischen Podologen-Verbandes (SPV),
- –
- Fähigkeitszeugnis des Fachverbandes Schweizerischer Podologen (FSP), oder
- –
- Diplom als Podologin oder Podologe des Kantons Tessin ergänzt mit dem bestandenen Kurs über den diabetischen Fuss des Centro professionale sociosanitario (CPS) di Lugano in Zusammenarbeit mit der Unione dei podologi della Svizzera italiana (UPSI).
- c.
- Sie übernehmen administrative Tätigkeiten zur Verwaltung der Behandlungstermine und der Patientendokumentation, zur Materialbewirtschaftung und zur Abrechnung der Behandlungskosten.
- d.
- Sie sorgen für ein hygienisch einwandfreies Arbeitsumfeld, bereiten die podologischen Instrumente auf und entsorgen Verbrauchs- und Behandlungsmaterial; dabei beachten sie die Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutzes.
- e.
- Sie arbeiten geschickt und präzise; sie können gut mit Nähe und Distanz zu Patientinnen und Patienten umgehen; sie zeichnen sich durch adressatengerechte Kommunikation, Flexibilität bei der Verrichtung ihrer Dienstleistungen und multidisziplinäres und vernetztes Denken aus.
4 «Definition von Risikogruppen» der Organisation Podologie Schweiz (OPS), verfügbar auf der Website www.podologie.swiss und als Anhang zum Bildungsplan nach Art. 9.