Art. 1 Berufsbild
Verpackungsdruckerinnen und -drucker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Fachleute für das Bedrucken verschiedenster Materialien wie Kunststoff-, Aluminium- und Verbundfolien, Papiere, Wellpappe oder Selbstklebematerialien, die beispielsweise zu flexiblen Verpackungen oder Etiketten weiterverarbeitet werden, und sind verantwortlich für den gesamten Druckprozess.
- b.
- Sie bereiten die Ausführung der Druckaufträge vor, stellen Druckfarben, Materialien, Hilfsmittel sowie Druckmaschinen bereit und setzen dabei produktionsbedingte Massnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz um.
- c.
- Sie richten die Druckmaschinen und -systeme ein, führen die Druckaufträge aus und überwachen den Produktionsprozess; bei Störungen ergreifen sie die geeigneten Massnahmen.
- d.
- Sie dokumentieren die Druckdaten, halten die Druckmaschinen und Hilfsmittel instand und gewährleisten, dass die Verpackungsdruckerzeugnisse korrekt gelagert werden und dass sie weiterverarbeitet werden können.