Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Kältesystem-Planerinnen und Kältesystem-Planer auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie analysieren Kundenbedürfnisse und konzipieren Kältesysteme unter Berücksichtigung der technischen Normen und gesetzlichen Vorgaben.
- b.
- Sie erstellen die für den Bau des Kältesystems notwendigen Pläne und Schemata.
- c.
- Sie begleiten den Bau sowie die Inbetriebnahme des Kältesystems und sind für dessen Übergabe an die Kundinnen oder den Kunden mitverantwortlich.
- d.
- Sie zeichnen sich aus durch technisches Verständnis und Selbstständigkeit; sie arbeiten sorgfältig und stellen damit eine hohe Qualität ihrer Arbeiten sicher.
- e.
- Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der effizienten Energienutzung mit den geeigneten Massnahmen pflichtbewusst um.
2 Innerhalb des Berufs der Kältesystem-Planerin und des Kältesystem-Planers auf Stufe EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Gewerbekälte;
- b.
- Klimakälte;
- c.
- Industriekälte;
- d.
- Wärmepumpen.
3 Der Schwerpunkt wird bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung angegeben.