2.1 Der Studiengang vermittelt den Absolventinnen und Absolventen die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die sie zur Hebammengeburtshilfe in verschiedenen Kontexten (institutioneller Kontext, in privaten Praxen, zuhause) befähigen, namentlich im gesamten Spektrum von Beratung, Begleitung und Betreuung von Frau, Kind und Familie während des gesamten Prozesses von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit bis zum Ende des ersten Lebensjahrs des Kindes.
2.2 Der Studiengang in Hebamme vermittelt, gestützt auf wissenschaftliche und klinisch-praktische Erkenntnisse im Fachgebiet, umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, namentlich in den folgenden Bereichen:
- a.
- Anamnese, Diagnostik und Bedarfserhebung: präkonzeptioneller Gesundheitszustand der Frau, Erfassen von vorbestehenden Krankheiten und psychosozialen Risiken, perinataler Gesundheitszustand von Frau und Kind;
- b.
- Entscheidfindung, Vereinbarung und Planung der Massnahmen zusammen mit der Frau und ihrer Familie sowie Umsetzung der Massnahmen;
- c.
- Leitung und Überwachung des physiologischen geburtshilflichen Verlaufs, Erfassung von Abweichungen, Risikoerhebung und -beurteilung sowie ergreifen entsprechender Interventionen;
- d.
- Erfassen eines pathologischen geburtshilflichen Verlaufs und Beizug von anderen Fachpersonen;
- e.
- Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung mit der Frau und der Familie;
- f.
- Überprüfung der Wirksamkeit der hebammengeburtshilflichen Interventionen anhand von Qualitätsstandards;
- g.
- Vermittlung von hebammenspezifischem Wissen an Frauen und Familien und Unterstützung bei der Umsetzung;
- h.
- Vermittlung von hebammenspezifischem Wissen an Fachpersonen der eigenen und anderer Berufsgruppen;
- i.
- interprofessionelle Zusammenarbeit und Einbringen der hebammenspezifischen Sichtweise;
- j.
- Berufsethik und Berufspflichten sowie institutionelle reglementarische Vorschriften;
- k.
- Erkennen von Forschungsbedarf in der Hebammengeburtshilfe, Beteiligung an der Beantwortung von Forschungsfragen inklusive Praxistransfer der allfälligen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
2.3 Klinisch-praktische Ausbildungsanteile:
- a.
- Integraler Bestandteil des Studiengangs in Hebamme sind klinisch-praktische Ausbildungsanteile in Einklang mit den Voraussetzungen der einschlägigen EU-Richtlinien. In den klinisch-praktischen Ausbildungsanteilen sind die Studierenden in direktem Kontakt mit realen zu behandelnden Personen und werden von Fachpersonen ausgebildet. Die klinisch-praktischen Ausbildungsanteile decken verschiedene Bereiche des Spektrums der Hebammengeburtshilfe ab.
- b.
- Die Praktika in Hebammengeburtshilfe finden in Institutionen oder Organisationen des Gesundheitswesens statt. Die Praktika sind so organisiert, dass die Studierenden in die Institution oder Organisation integriert werden und ihren Kompetenzen und Befugnissen entsprechend Verantwortung übernehmen können.
2.4 Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Institutionen oder Organisationen, in denen die Studierenden ihre Praktika absolvieren, ist geregelt. Gegenstand der Regelung sind insbesondere die Rechte und Pflichten der Ausbildungspartner sowie die im Praktikum zu erwerbenden Kompetenzen.