1. Unfall (einschliesslich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten)
- –
- Einmalige Leistungen;
- –
- Wiederkehrende Leistungen;
- –
- Kombinierte Leistungen;
- –
- Personenbeförderung.
2. Krankheit
- –
- Einmalige Leistungen;
- –
- Wiederkehrende Leistungen;
- –
- Kombinierte Leistungen.
3. Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)
Sämtliche Schäden an:
- –
- Kraftfahrzeugen;
- –
- Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb.
4. Schienenfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen.
5. Luftfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen.
6. See, Binnensee- und Flussschiffahrts-Kasko
Sämtliche Schäden an:
- –
- Flussschiffen;
- –
- Binnenseeschiffen;
- –
- Seeschiffen.
7. Transportgüter (einschliesslich Waren, Gepäckstücke und alle sonstigen Güter)
Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel.
8. Feuer- und Elementarschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 und 7 fallen), die verursacht werden durch:
- –
- Feuer;
- –
- Explosion;
- –
- Sturm;
- –
- andere Elementarschäden ausser Sturm;
- –
- Kernenergie;
- –
- Bodensenkungen und Erdrutsch.
9. Sonstige Sachschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 und 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Zweig 8 erfasst sind.
10. Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb
Haftpflicht aller Art (einschliesslich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung mit Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt.
11. Luftfahrzeughaftpflicht
Haftpflicht aller Art (einschliesslich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt.
12. See-, Binnensee- und Flussschiffahrtshaftpflicht
Haftpflicht aller Art (einschliesslich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt.
13. Allgemeine Haftpflicht
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Zweige 10, 11 und 12 fallen.
14. Kredit
- –
- Allgemeine Zahlungsunfähigkeit;
- –
- Ausfuhrkredit;
- –
- Abzahlungsgeschäfte;
- –
- Hypothekendarlehen;
- –
- Landwirtschaftliche Darlehen.
15. Kaution
- –
- Direkte Kaution;
- –
- Indirekte Kaution.
16. Verschiedene finanzielle Verluste
- –
- Berufsrisiken;
- –
- Ungenügende Einkommen (allgemein);
- –
- Schlechtwetter;
- –
- Gewinnausfall;
- –
- Laufende Unkosten (allgemeiner Art);
- –
- Unvorhergesehene Geschäftsunkosten;
- –
- Wertverluste;
- –
- Miet- oder Einkommensausfall;
- –
- Indirekte kommerzielle Verluste ausser den bereits erwähnten;
- –
- Nichtkommerzielle Geldverluste;
- –
- Sonstige finanzielle Verluste.
17. Rechtsschutz
Rechtsschutz.
18. Touristische Beistandsleistung
Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in Schwierigkeiten geraten.
Ausser in den unter Buchstabe C dieses Anhangs aufgeführten Fällen kann ein zu einem Zweig gehörendes Risiko nicht von einem anderen Versicherungszweig übernommen werden.