1 Für die Verwaltung einer Kennzahl, eines Nummernblocks, einer Kurznummer für die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen oder eines Zehntel-DNIC beträgt die Verwaltungsgebühr jährlich 200 Franken.
2 Für die Verwaltung von Einzelnummern beträgt die Verwaltungsgebühr ab dem Jahr nach der Zuteilung jährlich:
- a.
- 42 Franken pro Inhaberin und Rechnungsadresse; und
- b.
- 12 Franken pro Einzelnummer.
3 Für die Verwaltung einer Kurznummer beträgt die Verwaltungsgebühr pro Inhaberin jährlich 1500 Franken. Ausgenommen sind die Kurznummern für die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen.
4 Für die Verwaltung eines anderen Adressierungselements, ausgenommen ISPC und ICD, beträgt die Verwaltungsgebühr jährlich 100 Franken. Für einen ISPC beläuft sich die Verwaltungsgebühr jährlich auf 750 Franken. Für einen ICD wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.
5 Für die Verwaltung eines Rufzeichens für die Übertragung von Daten (Packet Radio) auf Frequenzen des Jedermannsfunks beträgt die Verwaltungsgebühr für fünf Jahre 25 Franken.
6 Für die Verwaltung eines Rufzeichens und einer oder mehrerer Kennungen im Zusammenhang mit Hochsee- und Rheinfunkanlagen beträgt die Verwaltungsgebühr ab dem Jahr nach der Zuteilung jährlich 50 Franken.
7 Für die Verwaltung eines Rufzeichens im Zusammenhang mit Flugfunkanlagen beträgt die Verwaltungsgebühr ab dem Jahr nach der Zuteilung jährlich 50 Franken.
8 Für die Verwaltung eines Rufzeichens im Zusammenhang mit Amateurfunkanlagen beträgt die Verwaltungsgebühr ab dem Jahr nach der Zuteilung jährlich 50 Franken. Für die Erstellung eines Doppels des im Rahmen der Zuteilung des Rufzeichens vergebenen Lichtbildausweises beträgt die Gebühr 50 Franken.
9 Die in diesem Artikel verwendeten Begriffe und Abkürzungen sind im Anhang der AEFV15 erklärt.