725.112.1
Bundesbeschluss
über den Ausbauschritt 2019
für die Nationalstrassen
vom 21. Juni 2019 (Stand am 1. Januar 2020)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 11b Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 8. März 19601
über die Nationalstrassen,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. September 20182,
beschliesst:
1 Für den Ausbau der Nationalstrassen wird der Ausbauschritt 2019 beschlossen.
2 Dieser umfasst die folgenden Kapazitätserweiterungen:
- a.
- Kapazitätserweiterung Crissier;
- b.
- Bypass Luzern inklusive Ergänzung Süd (Kriens–Hergiswil) und inklusive Kapazitätserweiterung Rotsee–Buchrain (Ausbau Nord);
- c.
- Umfahrung Le Locle;
- d.
- Umfahrung La Chaux-de-Fonds;
- e.
- Umfahrung Näfels.
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 20203