Art. 1 Berufsbild
Raumausstatterinnen und Raumausstatter auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie statten Innen- und Aussenräume in modernen und in historischen Gebäuden aus und führen individuelle Projekte nach Wunsch der Kundinnen und Kunden in den Bereichen Möbel, Boden, Wand und Decke aus.
- b.
- Sie arbeiten mit einer Vielzahl von Materialien und mit spezifischen Werkzeugen; sie verfügen über technisches Verständnis und handwerkliches Geschick, arbeiten exakt und sorgfältig und stellen damit eine hohe Qualität ihrer Arbeitsergebnisse sicher.
- c.
- Sie zeichnen sich aus durch räumliches und gestalterisches Vorstellungsvermögen, ein ästhetisches Bewusstsein und ein Verständnis für stilgerechte, hochwertige und dekoraktive Materialien.
- d.
- Sie arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich; sie sind flexibel, teamfähig und arbeiten mit Lieferanten und anderen Handwerksberufen ergebnisorientiert zusammen.
- e.
- Sie kommunizieren professionell mit Kundinnen und Kunden, wahren die Diskretion und haben ein gepflegtes Auftreten.