Art. 1
Die Rheinschiffsuntersuchungsordnung2 wird in der von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt am 29. Mai 2019 beschlossenen Fassung3 auf der Rheinstrecke von der schweizerischen Landesgrenze bis zur Mittleren Rheinbrücke in Basel auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
2 Der Text dieser Ordnung wird nicht in der AS veröffentlicht. Er kann beim Bundesamt für Verkehr, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen gratis eingesehen oder im Internet unter www.bav.admin.ch > Rechtliches > Weitere Rechtsgrundlagen und Vorschriften > Internationale Vereinbarungen > Rheinschiffsuntersuchungsordnung oder www.ccr-zkr.org > Dokumente > ZKR Verordnungen > Rheinschiffsuntersuchungsordnung (in deutscher und französischer Sprache) abgerufen werden. Separatdrucke sind beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern erhältlich.
3 Der Text dieser Fassung wird nicht in der AS veröffentlicht. Er kann beim Bundesamt für Verkehr, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen gratis eingesehen oder im Internet unter www.bav.admin.ch > Rechtliches > Weitere Rechtsgrundlagen und Vorschriften > Internationale Vereinbarungen > Rheinschiffsuntersuchungsordnung oder www.ccr-zkr.org > Dokumente > ZKR Verordnungen > Rheinschiffsuntersuchungsordnung (in deutscher und französischer Sprache) abgerufen werden. Separatdrucke sind beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern erhältlich.