Art. 1 Berufsbild
Dentalassistentinnen und Dentalassistenten auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie empfangen die Patientinnen und Patienten freundlich und zuvorkommend, erfassen ihre Daten und koordinieren ihre Termine; sie erledigen administrative Arbeiten im Rechnungswesen, bei Versicherungsfällen und im Bestellwesen.
- b.
- Sie betreuen die Patientinnen und Patienten bei allen Behandlungsschritten und klären sie über Prophylaxe auf.
- c.
- Sie assistieren bei den verschiedenen zahnärztlichen Behandlungen und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Behandlungen.
- d.
- Sie sorgen für die Sicherstellung der Hygiene in der Praxis, insbesondere im Umgang mit Patientinnen und Patienten, bei der Aufbereitung der Medizinprodukte und bei der Vor- und Nachbereitung des Behandlungszimmers.
- e.
- Sie erstellen unter der Verantwortung der Zahnärztin oder des Zahnarztes selbstständig intraorale Aufnahmen im Niedrigdosisbereich und verarbeiten diese; zudem führen sie die Konstanzprüfungen der Röntgensysteme durch; bei all diesen Arbeiten halten sie die Vorgaben zum Strahlenschutz ein.
- f.
- Sie führen an Geräten und Apparaten der Zahnarztpraxis Pflegearbeiten und kleine Reparaturen durch; ausgenommen sind die Röntgensysteme.
- g.
- Sie trennen und entsorgen Abfälle und Sonderabfälle rechtskonform und nach dem Stand der Technik.
- h.
- Sie verfügen neben den erforderlichen Fachkenntnissen über Teamfähigkeit, gute kommunikative Fähigkeiten und angenehme Umgangsformen; sie zeichnen sich zudem durch Pflichtbewusstsein und grosse Sorgfalt aus.