Art. 1 Berufsbild
Seilbahn-Mechatronikerinnen und -Mechatroniker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie arbeiten bei Seilbahnunternehmen mit Anlagen unterschiedlicher Bahnsysteme und sorgen im Regelbetrieb für die einwandfreie Funktion der Bahnanlagen; um dies zu gewährleisten, führen sie regelmässige, vorgeschriebene Kontrollen durch und unterhalten die Bahnanlagen; bei Bedarf beheben sie Störungen und bergen Personen und Tiere; sie halten sich bei allen beruflichen Tätigkeiten an die entsprechenden Vorschriften und Reglemente.
- b.
- Sie reparieren defekte und stellen neue Hilfswerkzeuge sowie Konstruktionen für die Bahninfrastruktur her; sie pflegen einen sachgerechten und schonenden Umgang mit Stoffen und Materialien und gewährleisten eine umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Abfall- und Verbrauchsmaterial.
- c.
- Sie transportieren sowohl Kundinnen und Kunden als auch Tiere und Waren sicher an ihren Zielort; deren Sicherheit als auch ihre eigene Arbeitssicherheit steht stets an oberster Stelle; in ihrem Arbeitsalltag spielen sowohl die Brandverhütung als auch ein schonender Umgang mit der Umwelt eine wichtige Rolle.
- d.
- Sie führen Mitarbeitende in den sicheren Bahnbetrieb ein und planen Tagesabläufe und Arbeitseinsätze.