653.241.6

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Abkommens
mit Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten

vom 14. Dezember 2018 (Stand am 1. Juni 2019)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Mai 20182,

beschliesst:

Art. 1

1 Das Abkommen vom 13. Oktober 20173 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Der Bundesbeschluss vom 6. Dezember 20174 über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/2019 ist sinngemäss anwendbar.

Art. 3

1 Falls der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten mit der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China auf der Grundlage der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20145 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten durchgeführt werden kann, wird der Bundesrat ermächtigt, das Abkommen zu kündigen.

2 In diesem Fall richtet sich das weitere Vorgehen nach dem Bundesbeschluss vom 13. Dezember 20186 über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Hongkong.

Art. 4

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).